
Gebäude des Bundesrates
© Bundesrat | Dirk Deckbar
Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)In einer Sondersitzung am 18. Januar 2021, 15 Uhr, berät der Bundesrat über ein Gesetz zur befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dies hat Bundesratspräsident Reiner Haseloff am 13. Januar 2021 entschieden.
Der Bundestag hat am 14.Januar 2021 einen entsprechenden Entwurf der Regierungsfraktionen verabschiedet, nachdem das Bundeskabinett am 12. Januar 2021 zur Beschleunigung des parlamentarischen Verfahrens eine so genannte Formulierungshilfe beschlossen hatte. Die Regelungen sind mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in einem Artikelgesetz zusammengefasst. Sie sehen eine Ausweitung der Kinderkrankentage von 10 auf 20 pro Elternteil pro Kind und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende vor. Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Der Gesetzesbeschluss des Bundestages wird nach der Beratung im Bundesrat unmittelbar dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden, so dass das Gesetz nach gegenwärtigem Planungsstand baldmöglichst in Kraft treten könnte.
Fünfte Sondersitzung in der Corona-Krise
Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen - noch vor der nächsten regulären Plenarsitzung am 12. Februar 2021. Artikel 52 des Grundgesetzes und § 15 der Geschäftsordnung des Bundesrates regeln diesen Eilfall. Aus Anlass der Corona-Pandemie hat der Bundesrat schon mehrfach Sondersitzungen abgehalten, so jeweils zu den drei Bevölkerungsschutzgesetzen am 27. März, am 15. Mai und am 18. November 2020 und eine zur Beratung des Corona-Konjunkturpakets am 29. Juni 2020.
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