12.11.2021

Infektionsschutz Sondersitzung des Bundesrates am 19. November 2021

Foto: Gebäude Bundesrat

© Bundesrat

Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)

Am 19. November 2021 um 9:30 Uhr kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um kurzfristig über geplante Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz zu beraten. Dies hat Bundesratspräsident Bodo Ramelow entschieden.

Die Sondersitzung dient dazu, das geplante Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umgehend nach Verabschiedung im Bundestag zu beraten – noch vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates, die für den 26. November 2021 terminiert ist. Hintergrund ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft – und der 20. Deutsche Bundestag sie voraussichtlich nicht verlängert.

Anschlussregelung für pandemische Lage

Stattdessen wird eine Anschlussregelung durch Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beraten, die den Ländern einen so genannten „Instrumentenkasten“ an Maßnahmen ermöglichen soll. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, den der Bundestag am 11. November 2021 in erster Lesung beriet und anschließend in den Hauptausschuss überwies. Die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Bundestag ist für den 18. November 2021 vorgesehen, der Bundesrat könnte dann am Folgetag über die Zustimmung zu dem Gesetzespaket entscheiden.

Livestream - Mediathek - Twitter-Kanal

Ab 9:30 Uhr wird die Sondersitzung auf www.bundesrat.de, in der App des Bundesrates sowie auf unserem Twitter-Kanal live übertragen.

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Akkreditierungshinweis

Interessierte Berichterstatterinnen und Berichterstatter, die nicht über eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamts oder Akkreditierung für die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verfügen, können sich für die Sondersitzung des Bundesrates über das Onlineformular akkreditieren.

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