12.01.2022

Infektionsschutz Sondersitzung des Bundesrates am 14. Januar 2022

Foto: Gebäude Bundesrat

© Bundesrat

Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)

In einer Sondersitzung am 14. Januar 2022 um 10 Uhr stimmt der Bundesrat voraussichtlich über Änderungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung ab. Dies hat Bundesratspräsident Ramelow entschieden - er kam damit einer Bitte der Bundesregierung nach.

Damit die am 11. Januar 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung angesichts der Entwicklung der epidemiologischen Lage gegebenenfalls bald in Kraft treten kann, kommt die Länderkammer noch vor ihrer nächsten regulären Sitzung zusammen, die für den 11. Februar 2022 terminiert ist.

Die Schutzmaßnahmen-Änderungsverordnung soll die Definitionen zum Genesenen- und Impfnachweis unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes anpassen. Zudem soll mit der Regelung zum so genannten Absonderungsgebot für geimpfte Personen ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. Januar 2022 umgesetzt werden, die entsprechende Anpassungen gefordert hatte.

Livestream - Mediathek - Twitter-Kanal

Ab 10:00 Uhr wird die Sondersitzung auf www.bundesrat.de, in der App des Bundesrates sowie auf unserem Twitter-Kanal live übertragen.

Akkreditierungshinweis

Interessierte Berichterstatterinnen und Berichterstatter, die nicht über eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamts oder Akkreditierung für die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verfügen, können sich für die Sondersitzung des Bundesrates über das Onlineformular akkreditieren.

Bitte beachten Sie die Corona-bedingten Sonderregeln.

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.