15.03.2022

Infektionsschutz Sondersitzung des Bundesrates am 18. März 2022

Foto: Außenansicht des Bundesratsgebäudes

Gebäude des Bundesrates

© Bundesrat

Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)

Auf Bitten der Bundesregierung hat Bundesratspräsident Ramelow eine Sondersitzung des Bundesrates für den 18. März 2022 um 12:30 Uhr einberufen. Darin befasst sich die Länderkammer voraussichtlich mit geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz und anderen Vorschriften.

Das Gesetz soll die Länder befugen, auch nach dem 19. März 2022 Basisschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 anzuordnen. Mit Ablauf dieses Tages endet die Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen - deshalb kommt die Länderkammer schon vor ihrer nächsten planmäßigen Sitzung zusammen, die für den 8. April 2022 vorgesehen ist.

Im Bundestag steht ein entsprechender Entwurf der Regierungsfraktionen voraussichtlich am 16. März und am Vormittag des 18. März 2022 auf der Tagesordnung.

Der Bundesrat wird sich in der Sondersitzung auch mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung befassen. Sie enthält Anpassungen an die vorgesehenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz.

Livestream - Mediathek - Twitter-Kanal

Ab 12:30 Uhr wird die Sondersitzung auf www.bundesrat.de, in der App des Bundesrates sowie auf unserem Twitter-Kanal live übertragen.

Akkreditierungshinweis

Interessierte Berichterstatterinnen und Berichterstatter, die nicht über eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamts oder Akkreditierung für die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verfügen, können sich für die Sondersitzung des Bundesrates über das Onlineformular akkreditieren.

Bitte beachten Sie die Corona-bedingten Sonderregeln.

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