11.11.2022

Gaspreisbremse und Bürgergeld Sondersitzung des Bundesrates am 14. November 2022

Foto: Außenansicht des Bundesratsgebäudes

Gebäude des Bundesrates

© Bundesrat

Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)

Auf Bitten der Bundesregierung hat Bundesratspräsident Tschentscher eine Sondersitzung des Bundesrates für den 14. November 2022 um 11:00 Uhr einberufen. Darin wird sich die Länderkammer mit Regelungen zu einer Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Wärme befassen - dem ersten Schritt der so genannten Gaspreisbremse. Außerdem wird sie über das Bürgergeld-Gesetz abstimmen.

Das erstgenannte Gesetz enthält die Einmalzahlung für Gas oder Fernwärme verbrauchende Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Sie müssen danach im Dezember keine Abschlagszahlung leisten oder werden über die nächste Abrechnung um diesen Betrag entlastet.

Die Änderungen sind an das ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2023 angehängt. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. November 2022 beschlossen. Damit die Regelung zur Gaspreisbremse ggf. rechtzeitig in Kraft treten kann, kommt der Bundesrat schon vor seiner nächsten planmäßigen Sitzung zusammen, die für den 25. November 2022 vorgesehen ist.

Nachdem der Bundestag den Regierungsentwurf für ein Bürgergeld-Gesetz am 10. November 2022 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, wird der Bundesrat in der Sondersitzung auch entscheiden, ob er diesem Gesetz zustimmt.

Livestream - Mediathek - Twitter-Kanal

Ab 11:00 Uhr wird die Sondersitzung auf www.bundesrat.de, in der App des Bundesrates sowie auf unserem Twitter-Kanal live übertragen.

Akkreditierungshinweis

Interessierte Berichterstatterinnen und Berichterstatter, die nicht über eine gültige Dauerakkreditierungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages verfügen, können sich für die Sondersitzung des Bundesrates über das Onlineformular akkreditieren.

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