Treffen der Freundschaftsgruppen von Bundesrat und polnischem Senat

06.04.2022 bis 08.04.2022

Dresden und Berlin

Foto: Flaggen Deutschland und Polen

© PantherMedia | AleksTaurus

Bundesrat und polnischer Senat haben jeweils eine Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe gegründet. Vom 6. bis 8. April 2022 treffen sich deren Mitglieder zum ersten Mal in Dresden und Berlin.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung steht die konstituierende Sitzung der beiden Freundschaftsgruppen mit der anschließenden Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung am Mittwoch, dem 6. April 2022 durch die Vorsitzenden Beniamin Godyla und Michael Kretschmer. Am Freitag, den 8. April 2022 werden die Mitglieder der Gruppen in der Plenarsitzung des Bundesrates begrüßt, später ist zudem ein Gespräch mit Bunderatspräsident Bodo Ramelow geplant.

Ein umfangreiches Rahmenprogramm umfasst Stadtrundfahrten und kulturelle Begegnungen mit deutsch-polnischem Bezug.

Die Freundschaftsgruppen symbolisieren die gemeinsame Verantwortung der beiden Institutionen für lebendige und friedliche deutsch-polnische Beziehungen. „Freundschaft und Frieden ist das Wichtigste, was Deutschland und Polen miteinander verbindet“, so der Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates und diesjährige Gastgeber des ersten Treffens, Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Bundesrat und polnischer Senat unterhalten jeweils auch Freundschaftsgruppen mit dem französischen Senat. Es ist der Wunsch aller drei Institutionen, zukünftig auch trilateral, im Rahmen des Weimarer Dreiecks, tätig zu werden.

Pressetermine am 6. April 2022 in Dresden

ca. 12:15 Uhr Mediazentrum Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung
ca. 12:30 Uhr MediazentrumPressestatements

Hinweis für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich im Hinblick auf Möglichkeiten der Berichterstattung zu den Terminen in Dresden an die Sächsische Staatskanzlei zu wenden. Für die Vor-Ort Berichterstattung über die Plenarsitzung des Bundesrates ist eine Dauerakkreditierung des Bundespressamtes oder des Deutschen Bundestages oder eine Tagesakkreditierung des Bundesrates erforderlich.

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