100 Jahre Frauenwahlrecht - Frauen wählen zum ersten Mal
© dpa | AdsD/Friedrich-Ebert-Stiftung
Bundesratspräsident Daniel Günther nimmt am 17. Januar 2019 an der Feierstunde des Bundestages zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren teil. Neben Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sprechen die frühere Bundestagspräsidentin und Frauenministerin Rita Süssmuth sowie die frühere Frauenministerin Christine Bergmann. Die Feierstunde wird live auf www.bundestag.de übertragen.
Im Anschluss an die Begrüßung durch Wolfgang Schäuble zitiert die Schauspielerin und Regisseurin Susanne-Marie Wrage aus der ersten Rede einer Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung: Marie Juchacz. Sie war am 19. Januar 1919 mit weiteren 36 Frauen in die Nationalversammlung gewählt worden - neben 386 Männern.
Ansprachen ehemaliger Frauenministerinnen
Rita Süssmuth hält die erste Ansprache. Die CDU-Politikerin leitete ab 1985 bis 1987 das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, welches ein Jahr später auch die Zuständigkeit für Frauen erhielt. Damit war Süssmuth die erste Frauenministerin Deutschlands.
Christine Bergmann war von 1998 bis 2002 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie bereits auf Landesebene federführend für das Thema Frauen zuständig: Als Berliner Senatorin für Arbeit und Frauen (1991 - 1996) und Senatorin für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen (1996 - 1998).
Auf dem Klavier: Werke von Komponistinnen
Begleitet wird die Feierstunde vom Klaviertrio der Deutschen Stiftung Musikleben mit Werken von zwei Komponistinnen: Emilie Mayer und Lera Auerbach. Das Bläserquintett der Universität der Künste Berlin spielt zum Abschluss die Nationalhymne.
Ein Blick zurück: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht
Der Weg zum Frauenwahlrecht war lang: Seit Mitte des 19. Jahrhunderts stritten und kämpften verschiedene Akteurinnen der Frauenbewegung dafür, viele organisierten sich in Verbänden und Frauenorganisationen. Die entscheidende Phase begann mitten im ersten Weltkrieg: Nachdem Kaiser Wilhelm II in seiner Osterbotschaft eine Wahlrechtsreform ankündigte, ohne das Frauenwahlrecht zu berücksichtigen, entwickelte sich ein breites Frauenbündnis. Im Oktober 1918 verlangten 58 Frauenorganisationen in einem gemeinsamen Schreiben von Reichskanzler Max von Baden ein Frauenwahlrecht. Zugleich gingen dafür in Berlin mehrere tausend Menschen auf die Straße.
Wenige Tage nach Ausrufung der Republik im November 1918 erklärte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in seinem Aufruf "An das deutsche Volk", dass die Wahlrechtsreform auch das Frauenwahlrecht enthalten wird. Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.