Bundesratspräsident Daniel Günther bei Unterzeichnung des Aachener Vertrages

22.01.2019 10:40 Uhr

Aachener Rathaus, Krönungssaal

Foto: Angela Merkel und Emmanuel Macron

© dpa | Martin Meissner

Bundesratspräsident Daniel Günther nimmt am 22. Januar 2019 an der feierlichen Unterzeichnung des Aachener Vertrages durch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron im Krönungssaal des Aachener Rathauses teil.

"Der Tag ist enorm wertvoll für die deutsch-französischen Beziehungen", erklärt Bundesratspräsident Günther zur bevorstehenden Vertragsunterzeichnung. "Mit dem Aachener Vertrag geht die Freundschaft einen weiteren großen und mutigen Schritt nach vorn. Beide Länder stehen für und hinter Europa. Deshalb ist der neue Vertrag ein Appell, das Maximum aus freundschaftlichen Beziehungen herauszuholen - für ein friedliches und zukunftsfähiges Miteinander."

Die feierliche Unterzeichnung

Die feierliche Vertragsunterzeichnung erfolgt auch durch die beiden Außenminister Heiko Maas und Jean Yves le Drian. Außerdem nehmen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk und der aktuelle EU-Ratsvorsitzende, Rumäniens Präsident Klaus Johannis an der Zeremonie im Aachener Rathaus teil.

Erwartet werden auch Innenminister Horst Seehofer, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Finanzminister Olaf Scholz sowie der französische Premierminister Edouard Philippe. Insgesamt sind 500 Gäste geladen.

Die Feierlichkeit beginnt gegen 10:40 Uhr mit einer Begrüßung durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet. Anschließend folgen Ansprachen von Staatspräsident Macron und Bundeskanzlerin Merkel. Nach der Unterzeichnung des Vertragswerkes werden die beiden Nationalhymnen gespielt, bevor Jean-Claude Juncker, Donald Tusk und Klaus Johannis Reden halten. Mit der Europahymne endet die Unterzeichnungszeremonie.

Der neue Vertrag: Mehr Zusammenhalt durch mehr Zusammenarbeit

Der Aachener Vertrag ergänzt den Elysée-Vertrag aus dem Jahr 1963. Mit ihm verständigen sich die beiden Länder auf eine noch engere Zusammenarbeit. So streben sie einen deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln an. Erreicht werden soll das durch eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und die Abstimmung wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Beabsichtigt ist auch, einen gemeinsamen Rat von Wirtschaftsexperten einzurichten.

Außerdem verpflichten sich Deutschland und Frankreich, in der Außen- und Sicherheitspolitik stärker als bisher gemeinsam aufzutreten. Als politisches Steuerungsorgan soll ein Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat dienen. Vereinbart wird auch eine engere militärische Zusammenarbeit. Ein weiterer Fokus liegt auf der regionalen Zusammenarbeit in den Grenzregionen, um weitere Integrationsschritte zu ermöglichen.

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