
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiner und Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger
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Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger übernimmt vom 14. bis 23. April 2025 vertretungsweise die Befugnisse des Bundespräsidenten.
Die Vertretungsregel basiert auf dem Grundgesetz: Artikel 57 GG sieht vor, dass die Präsidentin des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.