Vermittlungsverfahren zum Geologiedatengesetz

27.05.2020 18:00 Uhr

Bundesratsgebäude, Plenarsaal

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt am 27. Mai 2020 ab 18 Uhr über einen Kompromiss zum Geologiedatengesetz.

Der Bundesrat hatte dem Gesetzesbeschluss des Bundestages in seiner Plenarsitzung am 15. Mai die Zustimmung versagt. Die Bundesregierung hat daraufhin am 20. Mai den Vermittlungsausschuss angerufen.

Zur Einhaltung der derzeit geltenden Abstands- und Hygienevorschriften kommt der Vermittlungsausschuss ausnahmsweise im Plenarsaal zusammen.

Was das Geologiedatengesetz vorsieht

Das Geologiedatengesetz soll das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ablösen. Es enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell regelt das Gesetz.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Akkreditierungshinweis

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen die Vorsitzenden und gegebenenfalls weitere Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Bundesrates (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.

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