Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfe-Gesetz

10.12.2020 18:00 Uhr

Bundesratsgebäude, Plenarsaal

Unterlagenmappe des Vermittlungsausschusses

© Bundesrat | Dirk Deckbar

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr mit Änderungen im Adoptionsrecht befassen: Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfe-Gesetz zu verlangen.

Dieses war vom Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedet worden, hatte im Bundesrat am 3. Juli 2020 jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 3. Juli 2020).

Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Akkreditierungshinweis

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen die Vorsitzenden und gegebenenfalls weitere Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Bundesrates (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.

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