© Bundesrat | Dirk Deckbar
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr mit Änderungen im Adoptionsrecht befassen: Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfe-Gesetz zu verlangen.
Dieses war vom Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedet worden, hatte im Bundesrat am 3. Juli 2020 jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 3. Juli 2020).
Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.
Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.