Mehrheit für Föderalismusreform im Bundesrat

Am Freitag, dem 7. Juli 2006, hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit seine Zustimmung zur Föderalismusreform erteilt. Damit hat das Ringen um die bisher größte Reform der bundesstaatlichen Ordnung in der Geschichte der Bundesrepublik ein erfolgreiches Ende genommen.

Abstimmung mit großer Mehrheit

14 der 16 im Bundesrat versammelten Länder stimmten den Grundgesetzänderungen zu. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern stimmte gegen die Reform, Schleswig-Holstein enthielt sich der Stimme. Damit passierte das Reformvorhaben den Bundesrat mit 62 von 69 möglichen Stimmen. Das Grundgesetz fordert für Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die im Bundesrat bei 46 Stimmen liegt. Das Föderalismusreform- Begleitgesetz fand ebenfalls eine breite Mehrheit im Bundesrat.

Reduzierung der Zustimmungsgesetze

Im Mittelpunkt des Reformpaketes steht eine Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen. So soll die Zahl der im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze auf ca. 30 Prozent aller Bundesgesetze reduziert werden. Um dies zu erreichen, sollen die Länder Verwaltungsverfahren und die Einrichtung der Behörden selbst regeln können.

Bisher werden Bestimmungen hierzu in Bundesgesetzen getroffen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Selbst wenn der materielle Gehalt eines Gesetzes in keiner Weise zustimmungsbedürftige Materien berührt, kann nach der bisherigen Vorschrift die Zustimmungsbedürftigkeit allein durch Verfahrensbestimmungen ausgelöst werden. Diese Regelung entfällt.

Zukünftig sollen allerdings alle die Bundesgesetze der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen oder von geldwerten Sachleistungen gegenüber Dritten begründen.

Mehr Kompetenzen für die Länder

Hinsichtlich der Kompetenzverteilung bleibt es bei der Grundregel, dass die Länder das Recht zur Gesetzgebung haben, soweit das Grundgesetz dem Bund nicht ausdrücklich die Befugnis dazu verleiht. Allerdings soll die Rahmengesetzgebung vollständig abgeschafft und die konkurrierende Gesetzgebung neu geordnet werden.

Die bisher in der Rahmenkompetenz angesiedelten Tatbestände sollen in die Kompetenz des Bundes oder der Länder überführt werden. So werden beispielsweise das Melde- und Ausweiswesen und der Schutz deutscher Kulturgüter gegen Abwanderung ins Ausland der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugeordnet, während die Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse sowie die Besoldung, Versorgung und das Laufbahnrecht der Beamten in die alleinige Kompetenz der Länder fällt.

Andere Rahmenkompetenzen werden Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung, bei der die Länder nur zur Gesetzgebung befugt sind, wenn der Bund keine Regelung erlassen hat. Allerdings können die Länder zukünftig in bestimmten Bereichen von bundesrechtlichen Regelungen abweichen. Dies gilt insbesondere für das Naturschutzrecht, die Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse. Unmittelbar zuständig sind die Länder darüber hinaus für den Strafvollzug, das Versammlungsrecht, das Ladenschluss- und das Gaststättenrecht.

Eine Entflechtung wird es auch im Bereich des Hochschulbaus geben. Die Länder sind zukünftig allein für die Finanzierung von Hochschulbauten zuständig, können aber soweit Forschungsbauten betroffen sind, mit dem Bund auf freiwilliger Basis zusammen arbeiten. Die bisherige gemeinsame Finanzierung und Planung solcher Projekte entfällt.

Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderungen und Teile des Föderalismusreformbegleitgesetzes werden am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile des Begleitgesetzes am 1. Januar 2007.

Nächste Schritte

In einer ebenfalls am 7. Juli verabschiedeten Entschließung brachte der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck, dass alsbald der zweite Schritt der Reform zur Regelung der Bund- Länder- Finanzbeziehungen angegangen werde. Dabei soll es insbesondere um Mechanismen zur Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, eine stärkere Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und bessere Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Länder sowie um eine aufgabenadäquate Finanzausstattung gehen.

Stand 07.07.2006

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