Seit zwanzig Jahren werden Vorlagen mit umweltpolitischem Hintergrund in einem eigenen Ausschuss beraten. Sein Bestehen ist eng gekoppelt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
20 Jahre Umweltausschuss
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2006
Hochauflösendes Bild (zip, 2MB)Dieses wurde am 6. Juni 1986 - kurz nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl vom April 1986 - gegründet, um die bisher auf verschiedene Ressorts verteilten umweltpolitischen Aspekte in einem eigenen Ministerium zu bündeln. Bundestag und Bundesrat richteten in der Folge korrespondierende Fachausschüsse ein. Vorlagen mit umweltpolitischem Hintergrund waren zuvor vom Innenausschuss des Bundesrates behandelt worden.
Beratung von mehr als 2 900 Vorlagen
Seit seiner konstituierenden Sitzung am 10. November 1986 haben 243 Ausschuss- und 136 Unterausschusssitzungen stattgefunden, in denen über 2 900 Vorlagen beraten wurden - davon zirka 700 federführend. Schwerpunktthemen waren dabei Immissionsschutz, insbesondere Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Naturschutz, Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Chemikaliensicherheit und Erneuerbare Energien.
Konstituierende Sitzung des Umweltausschusses
© Bundesrat
Zahlreiche der im Ausschuss behandelten Vorlagen kommen inzwischen aus dem Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union - entweder unmittelbar als Rechts- oder mittelbar als Umsetzungsakte europäischen Rechts. Und nicht wenige Gesetze waren politisch so umstritten, dass sie - auf Empfehlung des Umweltausschusses - in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat überwiesen wurden, so zum Beispiel das Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz, das zur Bekämpfung von Umgebungslärm oder das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien.
Dauerbrenner Dosenpfand
Viele Verordnungen aus dem Umweltsektor bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, daher ist die Willensbildung der Länder in den Sitzungen des Fachgremiums von großer Bedeutung. Häufig hat der Bundesrat auf Grund der Empfehlung seines Umweltausschusses umfangreiche Änderungen an Verordnungen der Bundesregierung durchgesetzt - zum Beispiel bei der Bundesimmissionsschutz- , der Bioabfall- oder der Chemikalienverbotsverordnung. Die Bandbreite der Vorlagen ist dabei weit: so wurde die Klärschlammverordnung im Ausschuss ebenso beraten wie das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulation.
Bereits seit 1991 beschäftigt sich der Umweltausschuss mit der Frage, wie der Verpackungsmüll reduziert werden kann. Mehrwegquote, Dosenpfand, Kassenbonsystem, Pfandschlupf, Insellösung - hierzu wurden in 15 Jahren viele und umfangreiche Debatten geführt, bis am 1. Mai 2006 die dritte Änderung der Verpackungsverordnung vollständig in Kraft trat und - auch auf Drängen des Europäischen Gerichtshofs - eine einheitliche Regelung einführte.
Ein Ausschuss zwischen Bonn und Berlin
Weil das korrespondierende Bundesministerium als "Hauptlieferant" der Beratungsgegenstände seinen ersten Dienstsitz weiterhin in Bonn hat, tagt der Umweltausschuss des Bundesrates noch regelmäßig in der ehemaligen Bundeshauptstadt - immer dann, wenn nicht gerade der Deutsche Bundestag seine Sitzungswoche in Berlin abhält.
Sondersitzung anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens
Aus Anlass des zwanzigjährigen Jubiläums sind Umweltpolitiker aus Bund und Ländern zu einer politischen Sondersitzung im Bundesratsgebäude in Berlin zusammengekommen. Gastredner Prof. Dr. Klaus Töpfer sprach dabei über die Renaissance der Umweltpolitik.