Bundesrat wählt neuen Präsidenten

Foto: Peter Harry Carstensen (links) und Harald Ringstorff auf dem Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit

© Bundesrat | 2006

Eins der höchsten Ämter der Bundesrepublik ist das des Bundesratspräsidenten. Seine Neuwahl steht auf der Agenda der 826. Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag. Auf politische Machtkämpfe um die Besetzung des Präsidentenamtes kann man in der Länderkammer allerdings verzichten.

Präsident auf ein Jahr

Jedes Jahr wählt der Bundesrat aus dem Kreis seiner Regierungschefs einen neuen Bundesratspräsidenten. Traditionell geschieht dies in der Oktobersitzung, damit zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs - immer am 1. November - der neue Präsident seine Amtsgeschäfte aufnehmen kann. Das Grundgesetz schreibt nämlich in Artikel 52 vor, dass die Präsidentschaft nur ein Jahr andauert. Damit wird der föderale Charakter der Länderkammer betont: jedes der sechzehn Länder bekommt so die Möglichkeit, den Präsidenten zu stellen und damit auch als einzelnes Land in einen besonderen bundespolitischen Fokus zu rücken.

Königsteiner Abkommen

Im Gegensatz zu manch anderen Präsidentenämtern ist die jährliche Wahl des Bundesratspräsidenten jedoch keine politisch umkämpfte Entscheidung. Denn die Ministerpräsidenten haben sich im so genannten Königsteiner Abkommen auf eine feste Reihenfolge geeinigt: sie richtet sich absteigend nach der Einwohnerzahl der Länder zu einem bestimmten Stichtag.

Den Anfang macht das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen - mit Bremen als einwohnerschwächstem Land endet nach sechzehn Jahren der Turnus und beginnt anschließend von Neuem. Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen ist.

Prominente Vorgänger

Foto: Fotos der Bundesratspräsidenten im Gebäude des Bundesrates

Bundesratspräsidenten

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Designierter neuer Bundesratspräsident ist der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Harald Ringstorff. Seine Wahl erfolgt zu Beginn der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006. Symbolisch hat er sein Amt bereits erhalten: bei den Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit hat es ihm sein Vorgänger, der derzeitige Präsident Peter Harry Carstensen, schon überreicht.

Beide können auf eine prominente Liste von Vorgängern blicken: Bundesratspräsidenten waren unter anderem die späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt und Gerhard Schröder. Johannes Rau war, bevor er Bundespräsident wurde, bereits zweimal Bundesratspräsident: 1982/83 und 1994/95. Auch die SPD-Vorsitzenden Matthias Platzeck und Kurt Beck und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber hatten dieses Amt bereits inne.

Ein Amt mit Verantwortung

Der Bundesratspräsident ist oberster Repräsentant des Verfassungsorgans Bundesrat. Er vertritt unparteiisch die Gesamtheit der sechzehn Länder. Auf Auslandsreisen und als Gastgeber für ausländische Parlamentspräsidenten oder andere hochrangige Delegationen vertieft er die internationalen Beziehungen Deutschlands.

Foto: Blick auf das Präsidium und das Rednerpult im Plenarsaal des Bundesrates

Bundesratspräsidenten

© Bundesrat | 2006

Eine seiner Hauptaufgaben ist es, die Geschäfte des Bundesrates zu führen, vor allem die Plenarsitzungen einzuberufen und zu leiten. Er eröffnet die Sitzungen, erteilt den Rednern das Wort, zählt - unterstützt durch die Schriftführer und die Direktoren des Bundesrates - die Länderstimmen aus, stellt die Abstimmungsergebnisse fest und notifiziert die Beschlüsse des Bundesrates.

Der Präsident ist mit seinem Land Gastgeber der Zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Auch dadurch kommt die Vielfalt des föderalen Systems zum Ausdruck: Das Fest zum Nationalfeiertag erhält so in jedem Jahr ein anderes länderspezifisches Gepräge.

Eine sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe weist ihm Artikel 57 des Grundgesetzes zu: er vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist. Sobald der Bundespräsident sich zum Beispiel im Ausland befindet, nimmt der Bundesratspräsident seine Befugnisse wahr. Ob er protokollarisch damit als "Zweiter Mann im Staat" angesehen werden kann, oder ob er in der Rangfolge hinter dem Bundestagspräsidenten und der Bundeskanzlerin steht, ist umstritten. Da in der Bundesrepublik jedoch keine offizielle und verbindliche Rangliste existiert, kann diese Frage offen bleiben. Die Anwendung starrer Rangordnungen würde ohnehin der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden.

Neues Präsidium

Unterstützt und beraten wird der Präsident durch drei Vizepräsidenten. Sie vertreten ihn im Verhinderungsfall - zum Beispiel dann, wenn der Bundesratspräsident gerade den Bundespräsidenten vertritt. Wegen der Inkompabilität, dem Grundsatz der Unvereinbarkeit, dürfen beide Ämter nämlich nicht zeitgleich ausgeübt werden.

Zusammen mit dem Präsidenten bilden die Vizepräsidenten das Präsidium - ein Gremium, das über wichtige Fragen zu den inneren Angelegenheiten des Bundesrates entscheidet.

Auch die Vizepräsidenten werden jedes Jahr nach einer festen Vereinbarung gewählt. Erster Vizepräsident wird jeweils der Präsident des Vorjahres. Die Reihenfolge beginnt für den Zweiten Vizepräsidenten mit dem nach Einwohnerzahl kleinsten Land und setzt sich in aufsteigender Linie fort; Dritter Vizepräsiden wird der Regierungschef des zweitkleinsten Landes. Zur Wahl am 13. Oktober 2006 stehen daher die Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein), Christian Wulff (Niedersachsen) und Günter H. Oettinger (Baden-Württemberg).

Stand 20.09.2006

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