Bundesrat und Bundestag hatten im Dezember 2006 die Einsetzung der gemeinsamen Kommission beschlossen. Nachdem mit der größten Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch die erste Stufe der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden, soll nun die Entflechtung der Finanzbeziehungen in Angriff genommen werden.
Bundesrat und Bundestag gleich stark vertreten

Westeingang des Deutschen Bundestages
© Deutscher Bundestag
Bundesrat und Bundestag entsenden jeweils 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder in die gemeinsame Kommission. Vier der vom Bundestag benannten Mitglieder gehören der Bundesregierung an. Die Landtage sind mit vier Abgeordneten - mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht - in der Kommission vertreten.
Für den Vorsitz sind der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Baden-Württembergs Günther H. Oettinger (CDU) designiert.
Erste Aussprache zur Arbeit der Kommission
Die konstituierende Sitzung der gemeinsamen Kommission wird mit Ansprachen des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert und des Bundesratspräsidenten Dr. Harald Ringstorff eröffnet. Die Sitzung findet im großen Protokollsaal des Reichstagsgebäudes statt. Nach der Wahl der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter folgt eine allgemeine Aussprache über die weitere Arbeit der Kommission.

Eingangsbereich des Bundesratsgebäudes mit Springbrunnen
© Bundesrat | 2006
Zu den Aufgaben der Kommission hatte der Bundesrat in seinem Einsetzungsbeschluss Folgendes ausgeführt:
"Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel, diese den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Vorschläge sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und die aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken."
Die Kommission soll ihren Beratungen eine offene Themensammlung zugrunde legen. Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen zur Vorbeugung von zukünftigen und zur Bewältigung von bestehenden Haushaltskrisen etwa durch die Etablierung eines Frühwarnsystems und die Festlegung von Kriterien für eine zulässige Verschuldung. Außerdem sollen unter anderem Konzepte zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden.