Bundesrat wählt neuen Präsidenten

Foto: Blick auf Rednerpult

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2007

Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes, wird neuer Bundesratspräsident. Am 10. Oktober wählten ihn die Mitglieder des Bundesrates in den Vorsitz eines der fünf deutschen Verfassungsorgane.

Alljährlicher Wechsel

Der Bundesrat hat in vieler Hinsicht einen ganz eigenen Rhythmus. Genau zwei Monate vor dem eigentlichen Jahreswechsel, am 1. November, beginnen sein neues Geschäftsjahr und eine neue Bundesratspräsidentschaft. Den alljährlichen Wechsel der Präsidentschaft schreibt das Grundgesetz ausdrücklich vor. Damit der neue Bundesratspräsident sein Amt pünktlich antreten kann, wählen ihn die Mitglieder des Plenums in der letzten Sitzung vor dem "Jahreswechsel".

Königsteiner Abkommen

Die Stimmenabgabe erfolgt jedoch völlig frei von parteipolitischen Erwägungen. Tatsächlich haben die Vertreter der Länder gar keine Wahlmöglichkeit. Denn die Reihenfolge der kommenden Bundesratspräsidentschaften steht bereits fest. Es ist also schon vor Stimmenabgabe bekannt, wer neuer Bundesratspräsident sein wird.

Die Form der Neubesetzung eines der höchsten Ämter der Bundesrepublik blickt auf eine lange Geschichte. Am 30. August 1950 einigte sich die Ministerpräsidenten-Konferenz in Königsstein (Taunus) darauf, dass die Wahl des Bundesratspräsidenten unter rein sachlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Politische Bestrebungen sollten keine Rolle spielen. Diese Haltung entspricht der allgemein geltenden Auffassung über die Arbeit des Bundesrates: Sie ist in erster Linie sachlich und wird nicht als Parteipolitik missbraucht.

Foto: Bildergalerie

Präsidenten des Bundesrates

© Bundesrat | Peter Wilke | 2010

Nachdem es 1949 um das erste Amt des Bundesratspräsidenten noch Streit gegeben hatte, steht die Reihenfolge der Präsidentschaften seit der Konferenz 1950 unumstößlich fest: Im so genannten Königsteiner Abkommen definierten die Ministerpräsidenten die Bevölkerungsstärke der Bundesländer als maßgebliches Kriterium für die Abfolge der Präsidentschaften. Den Anfang machte Nordrhein-Westfalen mit der damals größten Einwohnerzahl, gefolgt von den nächst kleineren Ländern. Mit der Entscheidung für diese Rotationsprinzip hoben die Ministerpräsidenten auch die Bedeutung der föderalen Grundordnung Deutschlands hervor: Indem alle 16 Länder in regelmäßigen Abständen den Präsidenten stellen, spiegelt sich die Vielfalt der Bundesrepublik auch im Vorsitz des Bundesrates wieder. Dementsprechend machte die Wiedervereinigung Nachbesserungen erforderlich: Durch Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz wurden 1990 auch die fünf neuen Länder in den Turnus aufgenommen.

Gekoppelt an dieses System ist auch die Wahl der Vizepräsidenten. Den ersten Vizepräsidenten stellt der Präsident des Vorjahres. Zweiter Vizepräsident ist der designierte Präsident des nachfolgenden Jahres. Sollte Peter Müller verhindert sein, wird Ole von Beust also weiterhin die Aufgaben des Präsidenten wahrnehmen. Neu im Präsidium ist Jens Böhrnsen. Als Präsident des Bremer Senats übernimmt er ab November 2009 den Vorsitz im Bundesrat.

Symbolisch vorweggenommen

Foto: Peter Müller und Ole von Beust auf der Bühne des Bundesrates

Bundesrat wählt neuen Präsidenten

© Bundesrat | Michael Rauhe | 2008

Wegen dieser Vorhersehbarkeit hat die Präsidentschaftswahl von Peter Müller in der Bundesratssitzung vor allem formellen Charakter. Hinzu kommt, dass der saarländische Ministerpräsident das Amt schon seit dem 3. Oktober bekleidet - wenn auch nur sinnbildlich. Denn bei den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Hamburg hat eine symbolische Amtsübergabe zwischen ihm und Ole von Beust stattgefunden.

"Zweiter Mann im Staat"

Als Bundesratspräsident wird Peter Müller künftig die Plenarsitzungen einberufen und leiten. Außerdem ist es seine Aufgabe, den Bundesrat bei Auslandsreisen und dem Empfang hochrangiger Delegationen zu vertreten. Aber auch außerhalb des Bundesrates hat er eine verantwortungsvolle Position. So bestimmt das Grundgesetz, dass der Bundesratspräsident den Bundespräsidenten zu vertreten hat, wenn dieser verhindert ist. Insbesondere bei Auslandsreisen des Bundespräsidenten und Urlaubsabwesenheit ist es dann Sache des Bundesratspräsidenten, Gesetze auszufertigen oder Beamten zu ernennen und zu entlassen. Ohne dass es in Deutschland eine offizielle Rangliste gibt, wird der Bundesratspräsident deshalb auch oft als "Zweiter Mann im Staat" bezeichnet.

Der Präsident und seine Vizepräsidenten

Unterstützung erhält Peter Müller von seinen beiden Vizepräsidenten. Sollte er verhindert sein, übernehmen sie seine Vertretung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Bundesratspräsident wiederum den Bundespräsidenten vertritt. Denn wegen des Grundsatzes der Unvereinbarkeit dürfen diese beiden Ämter nicht zeitgleich ausgeübt werden. Die Bedeutung der Vizepräsidenten wurde 2007 noch einmal gestärkt: Durch eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschloss der Bundesrat, sie vermehrt in die Repräsentation und Geschäftsführung des Bundesrates einzubeziehen.

Bundesratspräsident und seine Vizepräsidenten bilden zusammen das Präsidium. In dieser Funktion befassen sie sich insbesondere mit dem Haushalt des Bundesrates.

Stand 07.10.2008

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