Rasche Umsetzung der Föderalismusreform geplant

Die Kommissionsvorsitzenden berichten über Ergebnisse

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2009

Mit Vorschlägen für eine Schuldenbremse für Bund und Länder schloss die Föderalismuskommission II am 5. März 2009 ihre zweijährige Arbeit ab. Bereits Ende März sollen Bundestag und Bundesrat ihre Beratungen über ein entsprechendes Gesetzespaket aufnehmen, damit dieses noch vor Beginn der Sommerpause verabschiedet werden kann.

Von einem "beachtlichen Wurf" und einem "großen Durchbruch" sprachen die beiden Vorsitzenden der Kommission Günther H. Oettinger (Baden-Württemberg) und Peter Struck (SPD) nach Ende der letzten Kommissionssitzung im Bundesrat. Mit den Vorschlägen der Kommission zur Reform der Schuldenpolitik sei eine Wende in der deutschen Finanzpolitik eingeleitet, sagten sie zum Abschluss der zweijährigen Arbeit.

Gruppenbild

Föderalismuskommission II

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2009

Konkret hat sich die 32-köpfige Kommission darauf geeinigt, dass spätestens ab 2020 die Länder in wirtschaftlich normalen Jahren keine neuen strukturellen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Außerdem soll die Kreditaufnahme des Bundes ab 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandproduktes begrenzt werden. Darüber hinaus haben die Kommissionsmitglieder unter anderem Konsolidierungshilfen für hochverschuldete Länder und Regelungen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen vorgeschlagen. Außerdem sollen die Effizienz der Steuerverwaltung und die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik verbessert werden.

Bei der Schlussabstimmung am 5. März 2009 votierten 26 der 31 anwesenden Kommissionsmitglieder für die Annahme der Vorschläge. Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter der Fraktionen von Grünen und Linkspartei im Bundestag stimmten dagegen. Berlin und Schleswig-Holstein enthielten sich der Stimme.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung hat die Kommissionsvorschläge auf ihrer Kabinettssitzung am 11. März 2009 zustimmend zur Kenntnis genommen. Bereits Ende März wollen die Regierungsfraktionen entsprechende Gesetzesvorschläge in den Bundestag einbringen. Parallel dazu soll mit einer Länderinitiative ein gleichlautendes Gesetzespaket in den Bundesrat eingebracht werden.

Der Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ist für den 10. Juli 2009 geplant. An diesem Tag soll der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Reform im so genannten zweiten Durchgang mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.

Kommission nahm 2007 ihre Arbeit auf

Nachdem Bundestag und Bundesrat im Dezember 2006 den Einsatz einer Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen hatten, nahm sie am 8. März 2007 ihre Arbeit auf.

Blick durch eine Scheibe mit Aufschrift Bundesrat in den Sitzungssaal

Föderalismuskommission II

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2009

Von den insgesamt 32 Mitgliedern wurden jeweils 16 von Bundestag und Bundesrat entsandt, darunter mehrere Bundesminister und fast alle Regierungschefs der Länder. Mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, konnten stets vier Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Ebenso waren die Kommunen über ihre Spitzenverbände miteinbezogen. Zu den Vorsitzenden wurden der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger und der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck gewählt.

Vorgänger der Föderalismuskommission II war die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, die sich zwischen Dezember 2003 und Dezember 2004 mit der Entflechtung der Bund-Länder-Beziehungen befasst hatte. Der Bereich der Finanzbeziehungen blieb damals im Wesentlichen ausgespart.

Stand 17.03.2009

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