Expertenlob für geplante Föderalismusreform

Foto: Polizeikelle mit Aufschrift Stop vor Geldscheinen im Hintergrund

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Überwiegend positiv bewerten Experten die geplanten Grundgesetzänderungen für eine neue Schuldenregel, die auf Vorschläge der Föderalismuskommission II vom März 2009 zurückgehen. In einer gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat am 5. Mai 2009 widersprach die große Mehrheit der geladenen Sachverständigen zudem verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Einschränkung der Haushaltsautonomie der Länder.

Insgesamt 16 Staatsrechtler, Ökonomen, Verwaltungsexperten und Datenschützer standen in der gemeinsamen öffentlichen Anhörung von Bundestags-Rechtsausschuss und Bundesrats-Finanzausschuss Rede und Antwort. Zur Erörterung standen die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Länder Baden-Württemberg und Bremen im Bundesrat (BR-Drs. 262/09 und 263/09) sowie der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag (BT-Drs. 16/12410, 16/12400) zur Umsetzung der so genannten Föderalismusreform II. Wie in der eintägigen Anhörung deutlich wurde, unterstützt der überwiegende Teil der Sachverständigen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und misst der darin enthaltenen Schuldenbremse - gerade unter dem Eindruck der aktuellen Wirtschaftskrise - besondere Bedeutung zu.

Ohne neue Schulden ab 2011

Foto: Grundgesetz

Expertenlob für geplante Föderalismusreform

© Bundesrat | 2009

Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen steht die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011. Nach dieser sollen die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Ausnahmen sollen eingeschränkt möglich sein. Als Hilfe zur Einhaltung dieser Schuldenregel sollen fünf besonders finanzschwache Länder Konsolidierungshilfen erhalten. Ein neu zu gründender Stabilitätsrat soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern - insbesondere auch die Konsolidierungsschritte der fünf Empfängerländer - überwachen.

Kein Konflikt mit Haushaltsautonomie der Länder 

Bedenken, unter anderen vom Landtag Schleswig-Holstein, wonach mit einer solchen Regelung auf Bundesebene in die Haushaltsautonomie der Länder eingegriffen werde, wiesen die meisten Gutachter ab. Wenn schon die Tatsache, dass die Länder keine Steuerautonomie besitzen, als unproblematisch angesehen wird, könne auch ein relatives Verschuldungsverbot nicht gegen die bundesstaatliche Ordnung verstoßen und somit verfassungswidrig sein, so ihre Argumentation.

Andererseits stehe aber der Bund durch mehr bundesgesetzliche Vorgaben sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite noch stärker als bisher in der Pflicht, den Ländern eine aufgabenadäquate Finanzausstattung zu garantieren.

Kompliziert aber präzise

Ebenfalls wenig Widerhall fand die von einzelnen Stimmen erhobene Kritik, wonach mit den geplanten Änderungen zu viele und teilweise unverständliche Detailregelungen in das Grundgesetz kämen. Mehrere Juristen bezeichneten diese als "notwendiges" Übel. In der Abwägung zwischen präzisen Regelungen und einer "Verfassungsästhetik" sei dieser Mangel jedoch hinzunehmen, begründeten sie.

Die Änderungsgesetze zur Föderalismusreform II sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Stand 12.05.2009

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