Bundesrat wählt neuen Präsidenten

Foto: Abstimmung im Plenarsaal des Bundesrates

© Bundesrat | 2009

Am 31. Oktober 2009 endet die Amtszeit des derzeitigen Bundesratspräsidenten Peter Müller. Aus diesem Grund stand in der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2009 die Wahl des neuen Präsidenten für das folgende Geschäftsjahr 2009/2010 an. Nach dem beim Bundesrat üblichen Turnus wurde der Bürgermeister von Bremen, Jens Böhrnsen, zum neuen Präsidenten gewählt.

Warum steht eigentlich im Vorhinein fest, wer dieses wichtige Amt zukünftig übernimmt? Das Grundgesetz sagt hierzu lediglich: "Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr." Weshalb aber der Bremer Bürgermeister dem Saarländischen Ministerpräsidenten folgt und das Amt im nächsten Jahr an den Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten weitergeben wird, ist gesetzlich nicht festgelegt.

Historische Vereinbarung

Diese Reihenfolge gründet vielmehr auf einem "Gentlemen`s Agreement", das die Ministerpräsidenten der Länder 1950 in Königstein/Taunus geschlossen haben.

Foto: Jens Böhrnsen (l.) und Peter Müller (r.)

Neuwahl des Bundesratspräsidiums

© Bundesrat | 2009

Für die jährlich neu vorzunehmende Wahl werden die Ministerpräsidenten in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorgeschlagen. Begonnen wird mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern. Durch dieses Verfahren wollte man die Wahl des Bundesratspräsidenten von politischen Erwägungen freihalten - das Amt sollte dem Streit der Länder und der Parteien entzogen sein.

In einer Zusatzvereinbarung beschloss die Ministerpräsidenten-Konferenz 1990, auch die fünf ostdeutschen Länder in den Turnus aufzunehmen. Der erste Präsident aus den "Neuen Ländern" war Dr. Alfred Gomolka aus Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgaben des Präsidenten

Foto: Bildergalerie

Präsidenten des Bundesrates

© Bundesrat | Peter Wilke | 2010

Die Aufgaben des Präsidenten sind vielfältig. Neben der Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Bundesrates obliegt ihm nach der Verfassung auch die Vertretung des Bundespräsidenten, wenn dieser an der Amtsausübung gehindert ist. Da der Bundespräsident anerkanntermaßen das Staatsoberhaupt ist, könnte man versucht sein, den Bundesratspräsidenten als "die Nummer 2" im Staat zu bezeichnen. Da es in Deutschland jedoch keine offizielle protokollarische Rangfolge gibt, welche die Rangordnung verbindlich festlegt, ist es müßig, über diese Frage zu streiten. Jedenfalls wird durch die Regelung unterstrichen, dass der Bundesrat in das Verfassungsleben der Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße eingebunden ist.

Stand 13.10.2009

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