Erste Sitzung des Bundesrates im neuen Geschäftsjahr

Foto: Blick auf Portal des Bundesratsgebäudes

© Bundesrat | Frank Bräuer

Die 863. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2009 stellt aus mehreren Gründen eine Besonderheit dar. Sie ist die erste Zusammenkunft im neuen Geschäftsjahr 2009/2010, die darüber hinaus erstmalig von Jens Böhrnsen in seiner neuen Funktion als Bundesratspräsident geleitet wird. Außerdem handelt es sich um die erste Sitzung in der 17. Legislaturperiode des neu gewählten Bundestages.

Die Sitzung des nach der Geschäftsordnung des Bundesrates jeweils am 1. November beginnenden Geschäftsjahres wird traditionsgemäß mit der Antrittsrede des neu gewählten Präsidenten eröffnet. Nach dem beim Bundesrat üblichen Turnus wurde am 16. Oktober 2009 der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen zum Bundesratspräsidenten gewählt, der die Geschicke des Hauses bis zum 31. Oktober 2010 lenken wird.

Beginn der 17. Legislaturperiode

Foto: Blick auf das Rednerpult im Plenarsaal des Bundesrates

Bundesrat aktuell

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2007

Jens Böhrnsen wird jedoch nicht nur seine erste Sitzung als Präsident leiten, sondern zugleich die erste Zusammenkunft des Bundesrates während der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eröffnen.

Es entspricht guter Tradition im Hause, dass die neu gewählten Regierungschefs am Beginn der Legislatur dem Bundesrat ihr Programm für die nächsten Jahre vorstellen. Es ist anzunehmen, dass die wiedergewählte Bundeskanzlerin dieser Tradition folgen und in einer der nächsten Sitzungen das Regierungsprogramm erläutern wird.

Arbeitsreiche 16. Wahlperiode

In der vergangenen 16. Legislaturperiode hat der Bundesrat in 47 Sitzungen ein umfangreiches Arbeitspensum absolviert. So hat er unter anderem 616 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages beraten, von denen 264 zustimmungsbedürftig waren. In der gesamten Wahlperiode wurde nur einmal die Zustimmung - zunächst - versagt. Es handelte sich hierbei um das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt". Nach einem Vermittlungsverfahren, das durch die Bundesregierung initiiert wurde, konnte jedoch auch in diesem Fall letztlich die Zustimmung erteilt werden.

Foto: Gesetzesbücher und Akten

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©  picture-alliance | ZB | Arno Burgi

In 17 Fällen sah der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses als erforderlich an, wodurch elf Gesetzesbeschlüsse des Bundestages nachträglich geändert wurden.

Darüber hinaus hat der Bundesrat 100 Gesetzentwürfe selbst erarbeitet und zur Beschlussfassung in den Bundestag eingebracht, von denen jedoch lediglich 19 als Gesetze beschlossen worden sind.

Neben den genannten Gesetzen sind 468 Verordnungen und 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung beraten worden. Außerdem befasste sich der Bundesrat mit insgesamt 567 Vorlagen der Europäischen Union, die ihm zur Stellungnahme zugeleitet wurden.

Stand 03.11.2009

Weitere Informationen zum Bundesrat:

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