Der Beirat, der sich um derartige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Bundesrat kümmert, konstituierte sich bereits in seiner 7. Sitzung am 10. November 1949. Die vorläufige Geschäftsordnung von 1949 schrieb zu diesem Zeitpunkt nur vor, dass jedes Land einen Vertreter entsenden konnte.
Die Bevollmächtigten

Der Ständige Beirat
© Bundesrat
Heute gehören dem Ständigen Beirat die 16 Bevollmächtigten der Länder beim Bund an.
Das sind die Amtsträger, denen nach Landesrecht die Stellung eingeräumt wurde, das Land beim Bund insgesamt - das heißt bei Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und anderen Bundesstellen - zu vertreten. Neben den Bevollmächtigten nimmt auch der Direktor des Bundesrates an den Sitzungen teil.
Der Beirat besteht "beim Präsidium". Rein rechtlich betrachtet handelt es sich folglich nicht um ein Organ des Bundesrates, sondern um ein Gremium, das bei einem Organ gebildet ist. Dies schmälert allerdings nicht seine besondere Bedeutung für das Haus.
Funktion und Aufgabe
In der Praxis nimmt der Ständige Beirat eine - mit der Funktion eines "Ältestenrates" anderer Parlamente durchaus vergleichbare - wichtige Stellung ein. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch, dass in dem Gremium alle Länder vertreten sind. Dies ermöglicht die weitgehende Repräsentation aller im Bundesrat vertretenen politischen Kräfte. Zudem sind seine Mitglieder in der Regel in Berlin präsent, da die Bevollmächtigten den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Hauptstadt haben. Im Gegensatz dazu halten sich Präsidentin und Vizepräsidenten wegen ihrer Doppelfunktion als Regierungschefs, die sie primär in den jeweiligen Landeshauptstädten bindet, nur vergleichsweise selten am Sitz des Bundesrates auf.
Neben den eingangs erwähnten Entscheidungen über beschleunigte Verfahren gehören zu den Aufgaben des Ständigen Beirats die Unterstützung und Beratung der Präsidentin und des Präsidiums bei der Vorbereitung der Sitzungen und der Führung der Verwaltungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei Personalentscheidungen mit und hält die laufende Verbindung zur Bundesregierung aufrecht. Diese ist in den Sitzungen üblicherweise durch einen Staatsminister des Bundeskanzleramtes vertreten. Zudem berät der Beirat das Präsidium beim Entwurf des Haushaltsplans des Bundesrates. Seine vorherige Beteiligung in dieser Angelegenheit ist in der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben.
Seine Beschlüsse müssen - anders als bei Ältestenräten sonst üblich - nicht einvernehmlich gefasst werden. Die Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen ergibt sich aus der zum Gewohnheitsrecht gewordenen Übung.
Um seine vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, tritt der Beirat in der Regel einmal in der Woche zusammen. Die Sitzungen finden regelmäßig am späten Mittwochnachmittag statt.
Die Vorsitzende
Der Beirat hat - rein rechtlich betrachtet - keinen ständigen Vorsitzenden.

Der Ständige Beirat
© Bundesrat | 2010
Die Geschäftsordnung trifft in diesem Zusammenhang eine recht ungewöhnliche Regelung nach Ranghöhe und Dauer der Mitgliedschaft. Danach übernimmt den Vorsitz der jeweiligen Zusammenkunft der oder die dienstälteste Bevollmächtigte mit Bundesrats-Mitgliedschaft. In der Praxis führt seit November 2005 regelmäßig die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen, Staatsrätin Dr. Kerstin Kießler, den Vorsitz. Nach ihrer Auskunft sind die Sitzungen, die sie "seit gefühlten 100 Jahren" leitet, in der Regel von großer Kollegialität und Freundschaftlichkeit zwischen den Bevollmächtigten geprägt. Man helfe sich, auch weil alle wüssten, dass man in einem Boot sitze, so Kießler.