Ende der Wehrpflicht, Zukunft der Atomenergie - und ein Abschied

Blick auf das Bundesratsgebäude vom Ehrenhof

© Bundesrat | Frank Bräuer

14 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Osterpause am 15. April 2011 gebilligt. Damit können Vorhaben wie die Aussetzung der Wehrpflicht und die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder, die Bekämpfung der Zwangsheirat und Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Arbeitnehmerüberlassung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Weitere Gesetze enthalten unter anderem technische Anpassungen, Umsetzungen verfassungsgerichtlicher Vorgaben und Zuständigkeitsfragen im Agrar- und Umweltbereich, Regelungen des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts, Erleichterungen für den Einsatz von Rettungskräften im Straßenverkehr sowie den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten.

Eigene Vorlagen der Länder

Der Bundesrat hat auch sechs eigene Vorlagen auf den Weg gebracht. Darin fordert er die Bundesregierung unter anderem auf, die finanzielle Situation jüdischer Holocaustüberlebender aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu verbessern und die Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen zu erleichtern. Außerdem setzen sich die Länder dafür ein, die Sprachförderung von Pflegepersonal mit Migrationshintergrund zu intensivieren, Anwohner besser vor Eisenbahnlärm zu schützen, die Bevölkerung im ländlichen Raum flächendeckend mit Breitbandnetzen zu versorgen und die Netzkosten für Strom aus erneuerbaren Energien zu senken.

Zeitplan für Ausstieg aus der Atomenergie?

Kontrovers debattierten die Bundesratsmitglieder über einen von den "A-Ländern" eingebrachten Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie. Dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen, ebenso ein Gesetzesantrag zur Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und zwei Entschließungstexte zum Ausbau der Offshore-Windenergie und zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ob sich der Bundesrat diese Vorlagen zu Eigen macht, entscheidet er frühestens in seiner nächsten Sitzung am 27. Mai 2011, sofern die Ausschussberatungen abgeschlossen sind.

Diskussion über Regierungsentwürfe

Ausführlich und an einigen Stellen auch recht kritisch hat sich der Bundesrat mit Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen zur Fortentwicklung des Emissionshandels, zum Infektionsschutzgesetz, zur Reform des Insolvenzrechts, zur Umsetzung von EU-Recht im Telekommunikationsbereich und zur lärmschutzrechtlichen Privilegierung von Kindergärten werden nun an die Bundesregierung geschickt, die dazu eine Gegenäußerung erstellt, bevor sie beide Dokumente dem Bundestag zuleitet.

Stellungnahmen zu EU-Vorlagen

Auch zu zahlreichen Vorlagen aus dem europäischen Bereich hat das Bundesratsplenum Stellungnahmen beschlossen - so zur Evaluierung des EU-Rückübernahmeabkommens, zur Überprüfung des "Small Business Act" und zur konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Im Zusammenhang mit einem europäischen Förderprogramm im Nuklearbereich äußerte sich der Bundesrat aus aktuellem Anlass auch zum Ausstieg aus der Kernenergie.

Ein Abschied

Foto: Blick in den Plenarsaal

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer im Plenarsaal des Bundesrates

© Bundesrat | Frank Bräuer

Kenntnis nahmen die Länder vom Nationalen Reformprogramm Deutschland 2011, das die Bundesregierung im Rahmen der Strategie 2020 bis Ende April in Brüssel vorlegen wird. Zu diesem Thema hielt der scheidende Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, seine letzte Rede im Bundesrat. Dessen langjährige Dienste für den Bundesrat, das Land und den Föderalismus insgesamt hatte Vizepräsident Jens Böhrnsen zu Beginn der Plenarsitzung gewürdigt, als Böhmer unter anhaltendem - und in der Länderkammer äußerst seltenem - Applaus aus dem Kreis der Bundesratsmitglieder verabschiedet wurde.

Zustimmung zu acht Verordnungen

Schließlich stimmte der Bundesrat Verordnungen der Bundesregierung zu, verlangte jedoch an einigen Stellen inhaltliche Änderungen. Die Verordnungen setzen unter anderem EU-Recht im Lebensmittel-, Agrar- und Verkehrsbereich um. Akzeptiert die Bundesregierung die jeweiligen Maßgaben der Länder, kann sie die Verordnungen in den nächsten Tagen verkünden. Unverändert zugestimmt hat der Bundesrat schließlich einer Verordnung, die Änderungen bei der Arzneimittelversorgung - insbesondere in Hospizen und ambulanten Palliativeinrichtungen - vorsieht.

Stand 15.04.2011

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