Erster grüner Ministerpräsident im Bundesrat

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Am 27. Mai 2011 steht dem Bundesrat ein Novum bevor. Mit Winfried Kretschmann wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein grüner Ministerpräsident die Interessen seines Landes in der Plenarsitzung vertreten.

Mit seiner Wahl zum baden-württembergischen Ministerpräsidenten am 12. Mai 2011 wurde er auch Mitglied des Bundesrates. Sein Kabinett bestellte ihn auch zum Mitglied des Vermittlungsausschusses. Kretschmann löst in diesen Funktionen Stefan Mappus ab, der mit gleichem Datum aus dem Bundesrat ausgeschieden ist. Baden-Württemberg ist damit zum ersten Mal nach 58 Jahren in der Länderkammer nicht durch CDU-Politiker vertreten.

Grüner der ersten Stunde

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Winfried Kretschmann - Erster grüner Ministerpräsident im Bundesrat

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Der 1948 in Spaichingen geborene Lehrer studierte nach Abitur und Grundwehrdienst an der Universität Hohenheim und legte 1977 sein Staatsexamen ab.

Als Mann der ersten Stunde gehörte er 1979 zu den Mitbegründern der GRÜNEN Baden-Württemberg. 1980 war Kretschmann erstmals Mitglied des Landtags, dem er seit 1996 ununterbrochen angehört. Kretschmann ist verheiratet und hat drei Kinder.

Viel Verantwortung

Auf den Ministerpräsidenten kommt in der Länderkammer viel Verantwortung zu. Mit Baden-Württemberg führt er - neben Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - eines der "vier großen" Länder im Bundesrat an. Diesen stehen aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl jeweils sechs von insgesamt 69 Stimmen zu, auf die es rein zahlenmäßig bei den Abstimmungen häufig in besonderem Maße ankommt. Zudem wartet auf Kretschmann bereits im nächsten Jahr eine weitere große Herausforderung. Nach dem im Bundesrat üblichen Turnus übernimmt Baden-Württemberg im November 2012 nämlich die Präsidentschaft im Bundesrat. Somit wird Kretschmann bis Oktober 2013 als Bundesratspräsident dem Hause vorstehen.

Hiermit verbunden ist auch die Vertretung des Bundespräsidenten, da die Verfassung vorschreibt, dass dessen Aufgaben bei Verhinderung durch den Präsidenten des Bundesrates wahrzunehmen sind.

Stand 24.05.2011

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