Vermittlungsausschuss zur Energiewende?

Foto: Ein Flagge mit der Aufschrift "Atomkraft? Nein Danke" vor einem Strommast

© dpa | Marjan Murat

Am 8. Juli 2011 entscheidet der Bundesrat über den Atomausstieg und die Energiewende. Ob er das Gesetzespaket insgesamt passieren lässt oder zu einzelnen Gesetzen den Vermittlungsausschuss anruft, ist zurzeit noch nicht absehbar. Zwar empfehlen die Ausschüsse, den Atomausstieg zu billigen, doch wollen sie zu insgesamt fünf der sieben Begleitgesetze den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Teufel steckt eben häufig im Detail

Dies zeigt sich in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zu den Beschlüssen des Bundestages vom 30. Juni 2011, in denen die Forderungen und Hinweise der Länder vom 17. Juni 2011 wohl teilweise nicht hinreichend Berücksichtigung fanden. Obwohl der Atomausstieg nicht infrage gestellt wird, wollen die Ausschüsse die Begleitgesetze zum überwiegenden Teil im Vermittlungsausschuss weiter beraten. Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien bildet hierbei den Schwerpunkt. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss empfehlen allein zu diesem Punkt (TOP 55 d), den Vermittlungsausschuss aus 23 Gründen anzurufen. Beide Ausschüsse drängen hierbei in erster Linie auf eine generelle Überarbeitung. Zur Begründung betont der Umweltausschuss, dass das Gesetz mit verbesserten Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende liefern muss. Es werde diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Der Wirtschaftsausschuss verweist unter anderem auf die Notwendigkeit wettbewerbsfähiger Strompreise. Auch diesem Aspekt komme das Gesetz nicht ausreichend nach.

Foto: Arbeiter auf einem Strommast

Energiewende

© dpa | Frank May

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektrizitätsnetze (TOP 55 f) bedarf aus Sicht der Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft ebenfalls der grundlegenden Überarbeitung. Sie treten im Zusammenhang mit länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen für eine strikte Trennung der Planungsebenen ein. Die Bedarfsplanung müsse durch den Bund, die Trassenplanung und Planfeststellung durch die Länder erfolgen. Der Umweltausschuss fordert zudem eine Ergänzung des Gesetzes über energiewirtschaftsrechtliche Vorschriften (TOP 55 g). Hierdurch will er unter anderem sicherstellen, dass Innovationen in den Bundesbedarfsplan zwingend aufzunehmen sind, wenn sie sich als wirtschaftliche Alternative zur konventionellen Leitungsplanung darstellen.

Nach Auffassung von Finanz- und Umweltausschuss ist auch die Finanzausstattung des "Energie- und Klimafonds" (TOP 55 a) erneut zu überdenken. Während der Finanzausschuss allerdings eine Anhebung der Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von 1,5 auf mindestens 2,2 Milliarden Euro ab dem Jahr 2012 für ausreichend hält, fordert der Umweltausschuss 5 Milliarden Euro. Aus Sicht des Finanzausschusses ist zudem das vollständige Steueraufkommen aus der Kernbrennstoffsteuer in den Fonds einzuspeisen.

Beide Ausschüsse sehen auch bei dem Gesetz zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (TOP 55 b) die Notwendigkeit eines Vermittlungsverfahrens. Sie stimmen in der Ansicht überein, dass der Bund Ländern und Kommunen entstehende Mindereinnahmen vollständig auszugleichen hat. Zudem sei die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen so auszugestalten, dass sie unabhängig von der Steuerprogression für alle Eigentümer gleich hoch ausfällt.

Im "Ersten Durchgang" herrschte zum Ausstieg große Einmütigkeit

Inwieweit der Bundesrat den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgt, bleibt abzuwarten.

Foto: Blick in den Plenarsaal

Energiewende

©  Bundesrat | Frank Bräuer | 2011

Der bevorstehenden Entscheidung war im sogenannten ersten Durchgang in der Länderkammer ein wahrer Redemarathon vorausgegangen, der großen Konsens über den Atomausstieg erkennen ließ. In der Sitzung am 17. Juni 2011 meldeten sich gleich neun Ministerpräsidenten zu Wort. So betonte zum Beispiel Ministerpräsident Carstensen, dass nach dem Projekt "Deutsche Einheit" das Gesetzespaket zur Energiewende wohl das größte innerdeutsche Projekt zu Beginn dieses Jahrhunderts ist. Es sei von historischem Ausmaß. Als Chef der Landesregierung Schleswig-Holsteins begrüßte er das Paket und bekräftigte, dass sein Land zu dem gefundenen Konsens beim Atomausstieg stehe.

Bundesratspräsidentin Kraft betonte in ihrer Funktion als Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, dass die Chance auf einen echten Konsens besteht. Der Ausstieg müsse aber in Stufen erfolgen, da dies zur Planungssicherheit beitrage. Auch Ministerpräsident Seehofer hob hervor, dass Bayern die Energiewende will und mit aller Kraft betreiben wird. Ministerpräsident Kretschmann zeigte sich zuversichtlich, dass man die Energiewende in großem Einvernehmen auf den Weg bringen könne.

Bundesrat begrüßte Chance auf Energiekonsens

In seiner abschließenden, das Gesamtpaket umfassenden allgemeinen Stellungnahme, die einstimmig beschlossen wurde, begrüßte der Bundesrat dann auch, dass jetzt die Chance zu einem echten und dauerhaften Energiekonsens in Deutschland besteht. Obwohl er in vielerlei Hinsicht noch Detail-Probleme sah, betonte der Bundesrat, dass der Atomausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet zu vollziehen ist.


Stand 05.07.2011

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