Nachdem sich der Bundesrat mit dem Entwurf zum "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" bereits im April 2011 beschäftigt hat, liegt es ihm nun als Beschluss des Deutschen Bundestages zur Abstimmung vor.
Das Gesetz setzt EU-Vorgaben in deutsches Recht um und enthält auf fast 70 Seiten eine Fülle von Regelungen, unter anderem zum Ausbau der Breitbandnetze, zum gleichberechtigten Transport von Internetdaten, zur Einführung des digitalen Hörfunks sowie zum Verbraucher- und Datenschutz.
Ende der Abzocke bei Telefon-Warteschleifen

Novelle des TKG
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So sollen teure Telefon-Warteschleifen zukünftig verboten sein sowohl im Festnetz und als auch im Mobilfunk. Zulässig wären Warteschleifen nur noch bei kostenlosen Service-Nummern oder Nummern mit normaler Ortsvorwahl sowie Gesprächen mit Festpreis pro Anruf. Auch soll der Anrufer künftig bei Beginn über die Wartezeit informiert werden. Bei Call-by-call-Dienstleistungen soll vor dem Gespräch eine Preisansage erfolgen.
Außerdem ist vorgesehen, dass Verbraucher ihren Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Damit will man verhindern, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass wegen mangelnder Kooperation der Unternehmen der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist.
Das Gesetz stärkt auch die Rechte von Mobilfunkkunden. Sie sollen künftig ihre Handynummer auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen können, wenn ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist. Außerdem sieht das Gesetz verschärfte Regeln bei der Standortermittlung vor. Solche Daten sollen nur erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen, wenn der Kunde darüber informiert wird und ausdrücklich zustimmt.
Beschleunigung des Breitbandausbaus

Novelle des TKG
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Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzes ist der Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze. Dabei geht es unter anderem um die Einführung von Regulierungsgrundsätzen für mehr Wettbewerb und Investitionen. Unternehmen soll mehr Planungssicherheit eingeräumt und eine angemessene Rendite für ihr eingesetztes Kapital ermöglicht werden.
Außerdem sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt werden, etwa indem Gas- und Stromanbieter Leerrohre und Masten für Internetkabel zur Verfügung stellen. Dafür soll die Bundesnetzagentur von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern können.
Mit dem Gesetz wird auch die Frist zur Umstellung der UKW-Radiosender auf digitales Format aufgehoben. Ursprünglich sollten analoge Radiosender 2015 abgeschaltet werden.
Im Bereich Netzneutralität, also der Frage, ob Provider alle Datenpakte gleich behandeln oder bestimmte Dienste bevorzugen dürfen, trifft die Novelle noch keine klare Festlegung. Stattdessen enthält sie einen Paragraphen, nach dem die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates Rechtsverordnungen erlassen kann, um eine freie und unbeschränkte Datenübermittlung zu ermöglichen.
Kritik aus den Bundesratsausschüssen
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im April 2011 sehr umfangreich Stellung genommen und eine Überarbeitung in vielen Teilaspekten gefordert. Trotzdem der Bundestag das Gesetz mit zahlreichen Änderungen beschlossen hat, sind diese nach Meinung der Bundesratsausschüsse nicht ausreichend. Deshalb empfehlen sie, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Novelle des TKG
© Bundesrat | 2011
Dabei schlägt der Kulturausschuss sogar vor, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, da der Bundestag die medienpolitischen Vorschläge der Länder zumeist unberücksichtigt ließ.
Die anderen beteiligten Ausschüsse kritisieren das Gesetz nur punktuell. So wendet sich der Ausschuss für Verbraucherschutz gegen eine Klausel zum Erlass weiterer Vorschriften für mehr Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt. Anders als jetzt im Gesetz festgeschrieben, sollen diese nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.
Der Wirtschaftsausschuss nimmt Bezug auf Erlöse des Bundes aus der Versteigerung freier Funkfrequenzen. Er verlangt, dass diese Mittel auch den Ländern zukommen und zweckgebunden für den weiteren Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze verwendet werden sollen.
Der Bundesrat muss in der anstehenden Plenarsitzung entscheiden, ob er den Vorschlägen seiner Ausschüsse folgt und den Vermittlungsausschuss anruft. Dort könnte das Gesetz in den streitigen Punkten überarbeitet werden und - sofern diese von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden - in veränderter Form schließlich in Kraft treten.