Über 26 Milliarden fehlen

Bundeshaushalt 2012
© Bundesfinanzministerium
Die mögliche Nettokreditaufnahme ist auf 26,1 Milliarden Euro festgelegt. Diese senkte der Bundestag gegenüber dem von der Bundesregierung ursprünglich veranschlagten Betrag um rund 1,1 Milliarden Euro.
Die Neuverschuldung liegt damit erheblich unter den Planungen des Vorjahres, für das der Bundestag noch von erforderlichen Krediten in Höhe von 48,4 Milliarden Euro ausgegangen war.
Für den Bundeshaushalt gilt seit dem Jahr 2011 die verfassungsrechtliche Schuldenregel, nach der die strukturelle Neuverschuldung des Bundes nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zulässig ist.
Im Rahmen einer Übergangsregelung sind bis einschließlich 2015 jedoch noch Abweichungen zugelassen.
In eigener Sache
Mit der Billigung des Gesetzes durch die Länderkammer stehen dem Bund für das Jahr 2012 über 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Den mit weitem Abstand höchsten Anteil verbraucht hiervon mit rund 126,5 Milliarden Euro der Arbeits- und Sozialetat.
Auf Position zwei folgt bereits die Bundesschuld, die mit über 38,3 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Position drei nimmt die Verteidigung ein, die knapp 32 Milliarden Euro kostet.
Den mit Abstand kleinsten Etat benötigt der Bundesrat. Er verbraucht mit rund 21,7 Millionen Euro weniger als 0,01 Prozent des Bundeshaushalts.
Dies bedeutet, dass die Länderkammer jeden Bundesbürger nur ca. 26 Cent pro Jahr kostet und damit eines der preiswertesten Parlamente der Welt sein dürfte.