Preisbremse für Treibstoffe?

Foto: Zapfpistole vor Zapfsäule

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Thüringen stellt dem Bundesrat am 10. Februar 2012 eine Initiative vor, mit der das Land für transparente und faire Kraftstoffpreise sorgen möchte. Mit einer Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bundesgesetzlich eine "Preiserhöhungsbremse" nach österreichischem Vorbild zu regeln und weitere Maßnahmen zu prüfen. Zudem seien die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine Datenbank im Internet einzustellen.

Preissteigerungen bis zu 14 Cent in wenigen Stunden

Zur Begründung seines Vorstoßes führt Thüringen aus, dass die Kraftstoffpreise auch im Jahr 2011 weiter angestiegen sind und neue Rekordmarken erreicht haben. Weitere Preissteigerungen zeichneten sich bereits ab.

Foto: Mann wechselt Preisschild an Tankstelle

Thüringen fordert Preisbremse

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Hinzu komme, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterlägen. Aus Sicht der Verbraucher sei es insbesondere nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten stiegen. Erst kürzlich seien Preiserhöhungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen gewesen.

Leidtragende seien insbesondere Pendler und das ohnehin stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen würden zunehmend zu einem Mobilitätshemmnis und gefährdeten damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Vorbild Österreich?

Diesen Entwicklungen gilt es aus Thüringer Sicht entgegenzuwirken. Vorbild könne das österreichische Model der sogenannten "Preiserhöhungsbremse" sein. Danach ist eine Preiserhöhung an den Tankstellen nur einmal am Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässig. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jedoch jederzeit vorgenommen werden.

Der Freistaat wird dem Bundesrat seine Initiative in der kommenden Plenarsitzung vorstellen. Im Anschluss ist die Beratung der Vorlage in den Ausschüssen vorgesehen. Ein Beschluss der Länderkammer ist folglich frühestens am 2. März 2012 möglich.

Stand 07.02.2012

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