Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen haben hierzu im Sommer letzten Jahres einen Gesetzantrag in die Länderkammer eingebracht, der nach intensiver Beratung nun am 2. März 2012 zur Abstimmung steht. Sie wollen die ca. 45.000 Paare in Deutschland unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen, sich aber eigentlich für eine Familie entschieden haben und daher unter der ungewollten Kinderlosigkeit leiden - physisch und psychisch.
Dramatischer Rückgang der Behandlungszahlen
Seit 2004 müssen gesetzlich versicherte Paare mindestens die Hälfte der Kosten für die künstliche Befruchtung selbst tragen. Dies hatte einen deutlichen Rückgang der Behandlungszahlen zur Folge. So fiel die Zahl der Geburten nach künstlicher Befruchtung von etwa 17.000 auf gut 8.000 pro Jahr.

Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare
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Die Erfüllung des Kinderwunsches dürfe aber nicht länger von den Vermögens- oder Einkommensverhältnissen der betroffenen Paare abhängen, argumentieren die drei Länder. Nach ihrer Vorstellung sollen die Krankenkassen künftig 75 Prozent der Kosten übernehmen. Ein Viertel davon solle aus Bundesmitteln finanziert werden. Paare mit Kinderwunsch müssten dann nur noch 25 Prozent beitragen. Es sei richtig, öffentliche Steuergelder zur Bekämpfung der Kinderlosigkeit bereitzustellen: "Kinder sind eine Bereicherung unserer Gesellschaft", heißt es in der Entwurfsbegründung.
Die Ausschüsse unterstützen den Gesetzentwurf
Die vier Fachausschüsse haben mehr als sechs Monate über den Vorschlag der drei Länder beraten. Nun unterstützen alle grundsätzlich die Idee.
Der federführende Gesundheitsausschuss und die Ausschüsse für Frauen und Jugend bzw. Familie und Senioren fordern allerdings, die finanzielle Entlastung auf einkommensschwache Paare zu begrenzen. Der Finanzausschuss sieht keinen Änderungsbedarf und möchte den Entwurf eins zu eins beim Bundestag einbringen.
Findet sich am kommenden Freitag die erforderliche Plenarmehrheit von 35 Stimmen für den Gesetzentwurf, würde er zunächst der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Im Anschluss könnten dann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden, ob sie den Vorschlag der Länder aufgreifen.
Ein früherer Vorstoß des Bundesrates aus dem Jahr 2008 war von der Bundesregierung allerdings noch abgelehnt worden. Eventuell könnten die Erfolgsaussichten derzeit besser sein, da nach Medienberichten auch das Bundesfamilienministerium Möglichkeiten zur besseren finanziellen Unterstützung kinderloser Paare plant.