Bundesrat geht gegen Hasskriminalität vor

Foto: Handschellen werden angelegt

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In seiner Sitzung am 2. März 2012 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er die so genannte Hasskriminalität zukünftig härter bestrafen will. Gut eine Woche nach der großen Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin setzten die Länder damit ein Zeichen, dass sie diese Form der Kriminalität in besonderem Maße bekämpfen wollen.

In der Sitzung stand zudem eine weitere Vorlage auf der Tagesordnung der Länderkammer, die mit der Thematik zu tun hat. Die Bundesregierung legte im sogenannten ersten Durchgang dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus vor.

Menschenverachtende Tatmotive im Strafrecht stärker berücksichtigen

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Länder zukünftig "Hasstaten" - Taten, die sich gegen eine Person vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Rasse, Hautfarbe, Religion oder vergleichbarer Merkmale richten - stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen.

Der Entwurf sieht daher vor, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, die im Rahmen der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen sind. Aus Sicht des Bundesrates muss das Strafrecht deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft diese Art der Kriminalität in besonderem Maße ablehnt, da ihr ein erhöhter Unrechtsgehalt innewohnt.

Spezialkräfte führen Verdächtigten ab

Hasstaten

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Der Täter zeige, dass er sein Opfer nicht als Individuum, sondern als Vertreter einer von ihm als minderwertig eingeschätzten Gruppe ansieht. Dies führe oftmals auch dazu, dass die Taten mit einer gegenüber sonstigen Gewalttaten noch einmal deutlich gesteigerten Brutalität und Rücksichtslosigkeit begangen würden. Zudem verunsicherten und verängstigten sie andere Menschen mit den gleichen Eigenschaften oder Einstellungen, die befürchten müssten, ebenfalls Opfer entsprechender Taten zu werden. Die dadurch in Teilen der Bevölkerung hervorgerufenen Gefühle der Einschüchterung und des Alleingelassenseins bis hin zur Isolation seien in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Das Strafrecht sollte hier ein deutliches Zeichen setzen, so der Bundesrat.

Den Gesetzentwurf übermittelte der Bundesrat im Anschluss an seine Sitzung der Bundesregierung.

Kommunikation der Sicherheitsbehörden verbessern

Insbesondere im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Mordserie der sogenannten Zwickauer Zelle ist in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich Kritik an der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern entstanden.

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus" möchte auch die Bundesregierung nun einen Beitrag für mehr Sicherheit in Deutschland leisten. Angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus will sie den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten weiter verbessern und legte den Entwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.

Plenarsitzung im Bundesrat

Höhere Strafen bei Hasstaten

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Diesem erscheinen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. So kritisierte er, dass die vorgesehenen Regelungen zum Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend seien, um die neue Verbunddatei als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem bedürfe es zur Aufklärung von gewaltbereiten islamistischen Netzwerken einer umfassenden Speicherbefugnis. Im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen wollen die Länder auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einführen.

Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung, die hierzu eine Gegenäußerung formuliert und mit dem Gesetzentwurf dem Bundestag zuleitet.

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ist die Einrichtung der neuen "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus". Sie soll dazu dienen, den Informationsaustausch in diesem Bereich zwischen den Sicherheitsbehörden effektiver zu gestalten und bewährte Formen der Zusammenarbeit sinnvoll zu ergänzen. Sie verringert nach Darstellung der Bundesregierung zudem das Risiko von Übermittlungsfehlern und steigert die Qualität der zur Verfügung stehenden Daten.

Stand 02.03.2012

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