Das Gesetz sollte den Zuzug von Ausländern nach Deutschland steuern, für eine verbesserte Integration dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer sorgen sowie das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erleichtern. Am Ende der hitzigen Debatte im Plenarsaal hatte der damalige Präsident, der Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit, die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz festgestellt und damit für - vorsichtig ausgedrückt - einige politische Verstimmung gesorgt.
Was war passiert?
Bereits im Vorfeld der Debatte zeichnete sich ab, dass die damals regierende große Koalition in Brandenburg zu dem Gesetz keine einheitliche Linie gefunden hatte.

Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz
© dpa - Fotoreport
Medienberichten war bereits mehrere Tage vor der Abstimmung zu entnehmen, dass sich die Situation im brandenburgischen Regierungsbündnis zugespitzt hatte. Die vier Stimmen des Landes waren für die nötige absolute Mehrheit im Bundesrat jedoch ausschlaggebend, weil sich die auf Bundesebene regierende rot-grüne Koalition in der Länderkammer auf keine eigene Mehrheit mehr stützen konnte. Als der damalige Schriftführer das Land Brandenburg zur Abgabe seines Votums aufforderte, antwortete Sozialminister Alwin Ziel (SPD) mit "Ja", während Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gleichzeitig "Nein" erklärte.
Präsident Wowereit fragte daraufhin den Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD), wie das Land abstimmt. Dieser erklärte als Ministerpräsident die Zustimmung Brandenburgs. Minister Schönbohm äußerte ungefragt: "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident!" Bundesratspräsident Wowereit stellte daraufhin die Zustimmung fest und löste damit eine lebhafte Debatte aus, in der unter anderem Formulierungen wie "Rechtsbeugung", "Das ist ja unglaublich! Das ist glatter Rechtsbruch!", "Verfassungsbrecher" und "Das hat Konsequenzen!" fielen.
Im weiteren Verlauf fragte Präsident Wowereit nochmals Manfred Stolpe, worauf dieser wiederum die Zustimmung seines Landes erklärte. Der Präsident stellte erneut die Zustimmung des Bundeslandes fest und unterbrach auf Antrag des thüringischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel im Anschluss die Sitzung für eine Stunde. Nach Wiederaufnahme stellte Ministerpräsident Vogel den Antrag, die gesamte Sitzung des Bundesrates zu vertagen. Er fand hierfür im Plenum jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin verließen die CDU-geführten Länder unter Protest die Sitzung, was einen einmaligen Vorgang für den Bundesrat darstellt, der ansonsten stets den ruhigen "Kammerton" pflegt.
Karlsruhe erklärt das Gesetz für nichtig
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Saarland wandten sich in einem Normenkontrollverfahren an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte mit Urteil vom 18. Dezember 2002 das Gesetz wegen förmlicher Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz für nichtig.

Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz
© dpa - Fotoreport
Zur Begründung führte es aus, dass es an einer Zustimmung Brandenburgs fehlte, weil das Land die Stimmen nicht einheitlich abgegeben hatte. Da ein einheitlicher Landeswille erkennbar nicht bestanden habe und auch nicht zu erwarten war, dass dieser noch während der Abstimmung zu Stande komme, sei das Recht des Präsidenten zur Nachfrage bei Ministerpräsident Stolpe entfallen. Zudem könne der Ministerpräsident kein Weisungsrecht im Bundesrat beanspruchen.
Neuer Versuch
Dem erneut vorgelegten Gesetz, das weitgehend mit dem Beschluss des Bundestages vom März 2002 identisch war, verweigerte der Bundesrat im Juni 2003 die Zustimmung. Es folgte ein langes und schwieriges Verfahren im Vermittlungsausschuss, der erst rund ein Jahr später einen tragfähigen Kompromiss vorschlug.
Die endgültige Zustimmung des Bundesrates zu dem im Vermittlungsverfahren geänderten Gesetz erfolgte am 9. Juli 2004.