Neues Gesetz gegen Klick-Betrüger

Foto: Computermaus und Geldscheine

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Verbraucher sollen besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dies sieht ein Gesetz vor, das der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung behandelt. Danach muss zukünftig bei Angeboten im Internet klar erkennbar sein, zu welchen Kosten ein Klick in einem Bestellformular führt.

Das Prinzip ist einfach und verführend: Mit nur einem Klick zum kostenlosen Angebot. Doch dabei bleibt es häufig nicht. Denn einige Unternehmen legen es darauf an, mit solchen Lockangeboten Kunden dauerhaft zu binden, ohne dass diese sich darüber bewusst sind. Wenn die erste Rechnung im Haus ist, wird manchem erst klar, was er mit seiner Bestellung ausgelöst hat. Teilweise überziehen Unternehmen die Verbraucher mit horrenden Summen für angeblich abgeschlossene Kaufverträge oder Abonnements. Auch wenn Kunden in diesen Fällen nicht immer zu einer Zahlung verpflichtet sind, lassen sich viele vom massiven Druck der Rechtsanwälte und Inkassounternehmen einschüchtern.

Dabei haben es unseriöse Internetunternehmen bisher relativ leicht, mit diesen Praktiken auf Kundenfang zu gehen. Allein bei den Verbraucherzentralen beschweren sich schätzungsweise rund 20.000 Kunden pro Monat über derartige Betrügereien.

Warnbutton wird Pflicht

Mit einem neuen Gesetz soll dies nun verhindert werden. Im Kern geht es dabei um die sogenannte Buttonlösung.

Foto: Frau mit Zahlungsbescheid

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

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Danach soll bei Bestellungen im Internet ein Vertrag nur zustande kommen, wenn der Kunde ausdrücklich über anfallende Kosten informiert wird und er diesen explizit zustimmt. Dazu muss der Bestellbutton mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder entsprechend beschriftet sein. Nur wenn dieser warnende Button auch wirklich angeklickt wird, kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Verbraucher über alle wesentlichen Informationen zum Vertragsinhalt klar und verständlich aufgeklärt werden, bevor sie ihre Bestellungen aufgeben.

Das Gesetz geht auf eine Initiative der Bundesregierung im letzten Jahr zurück und wurde vom Bundestag bereits beschlossen. Es liegt nun dem Bundesrat im so genannten zweiten Durchgang vor. Damit müssen die Länder im Plenum am 30. März 2012 entscheiden, ob das Gesetz den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren kann. Dies ist relativ wahrscheinlich, da sich bereits im Rechtsausschuss die Mehrheit der Länder für dieses Vorgehen ausgesprochen hat. Damit könnte das Gesetz in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Stand 27.03.2012

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