Ausgangspunkt ist ein Entschließungsantrag Thüringens, den das Land bereits im Dezember letzten Jahres in die Länderkammer einbrachte. Hiermit möchte Thüringen die Bundesregierung auffordern, bundesgesetzlich eine "Preiserhöhungsbremse" zu regeln und weitere Maßnahmen zu prüfen. Vorbild könnte aus thüringer Sicht eine schon seit längerem praktizierte Regelung aus dem Nachbarland Österreich sein, nach der Preiserhöhungen nur einmal am Tag zulässig sind. Zudem seien die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine Datenbank im Internet einzustellen.
Das antragstellende Land verweist zur Begründung seines Vorstoßes auf die Rekordmarken der Kraftstoffpreise und die sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen, unter denen insbesondere Pendler und das ohnehin stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe zu leiden haben.
Gründliche Beratung in den Ausschüssen

Bundesrat sucht nach Wegen für transparente und niedrigere Kraftstoffpreise
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Die beteiligten Ausschüsse für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Finanzen befassten sich erstmals im Februar mit der Vorlage. Aufgrund noch bestehenden Klärungsbedarfs vertagten sie jedoch ihre Beratungen auf die März-Sitzungen. Mittlerweile liegen die Empfehlungen für das Plenum vor. Danach empfehlen Verbraucherschutz- und Wirtschaftsausschuss, die Entschließung in modifizierter Form zu fassen. Der Finanzausschuss hat von einer Empfehlung abgesehen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz ist der Auffassung, dass der Bundesrat sich nicht auf die von Thüringen vorgeschlagene österreichische Preisbremse festlegen, sondern generell auch andere Alternativen prüfen lassen sollte. Eine Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild könne lediglich verhindern, dass zu bestimmten Zeiten - zum Beispiel bei Schichtwechsel und im Feierabendverkehr - die Benzinpreise von einer Minute auf die andere erhöht würden. Sie berge allerdings die Gefahr, dass die Tankstellenbetreiber die Preise noch stärker als im Wettbewerb notwendig anheben, um sie dann in mehreren kleinen Schritten wieder zu senken. Eine Entlastung der Verbraucher sei deshalb nicht garantiert.
Der Wirtschaftsausschuss präferiert hingegen das "Australische Modell", nach dem die Preise bereits vorab für den nächsten Tag zu melden sind. Auch er weist darauf hin, dass die Regelung des Nachbarlandes in der Praxis nicht zu den erhofften Preissenkungen geführt hat. Zudem vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass die von Thüringen auch geforderte Preis-Datenbank so auszugestalten ist, dass kartellrechtrechtswidrige Preisabsprachen ausgeschlossen sind. Die Datenbank sei deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.
Österreich oder Australien

Bundesrat sucht nach Wegen für transparente und niedrigere Kraftstoffpreise
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Nach dem österreichischen Modell sind Preiserhöhungen an Tankstellen nur einmal am Tag um 12 Uhr zulässig. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen sind jedoch jederzeit möglich.
Nach der australischen Alternative müssen Unternehmen jeweils bereits um 14 Uhr den Benzinpreis für den nächsten Tag beim Handelsministerium melden. Dieser Preis gilt ab 6 Uhr morgens und darf erst am Tag danach verändert werden. Als zuständige "Meldebehörde" könnte in Deutschland zum Beispiel das Bundeskartellamt in Betracht kommen.
Welcher Empfehlung das Plenum letztlich folgt, entscheidet sich am 30. März 2012.