Neue Regeln für Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen

Foto: Mechaniker prüft Auto in einer Werkstatt

© dpa

Die Länderkammer stimmte am 30. März 2012 einer Verordnung unter Auflagen zu, die die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen neu regelt. Wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder akzeptiert, kann sie die neuen Vorschriften in Kraft setzen.

Die Forderungen des Bundesrates betreffen hauptsächlich technische Detailregelungen und Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung. Daneben will der Bundesrat unzulässige Mehrfachgenehmigungen für Fahrzeuge verhindern, die zu möglichen "Doppelidentitäten" führen können.

Im Rahmen einer begleitenden Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung, das Problem der korrekten Einhaltung der Zeitabstände zwischen den technischen Untersuchungen auch an die Europäische Union heranzutragen. Es handele sich hierbei um eine Frage von EU-weiter Bedeutung, da der nachlässige Umgang mit diesen Fristen zu Lasten der Verkehrssicherheit gehe.

Keine Rückdatierung mehr bei DEKRA, TÜV & Co.

TÜV-Plakette für eine bestandene Hauptuntersuchung

Neue Regeln für Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen

© dpa

Die akzeptierte Verordnung passt die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen durch TÜV, DEKRA und Co. an die fortentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik an. Dies soll Effizienz und Qualität der Untersuchungen steigern. Durch die Änderungen entfällt zukünftig auch die sogenannte Rückdatierung. Fahrzeuge, die mehr als zwei Monate verspätet zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, erhalten wieder die volle Frist. Als Folge der dann durchzuführenden "vertieften Untersuchung" ist allerdings eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr - für Pkw also zwischen 5,56 und 8,70 Euro - zu entrichten.

Neue Fahrleistungsstatistik

Die Rechtsänderungen dienen auch dem Aufbau einer umfassenden deutschen Fahrleistungsstatistik, für die die ohnehin bei Hauptuntersuchungen festzustellenden Daten zu nutzen sind.

Stau auf der Autobahn

Neue Regeln für Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen

© dpa

Zukünftig ist deshalb der bei der HU festgestellte Stand der Wegstreckenzähler bei Kraftfahrzeugen regelmäßig dem Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln. Rückschlüsse auf einzelne Fahrzeuge sollen sowohl technisch als auch rechtlich nicht möglich sein.

Die daraus errechneten jährlichen Gesamtfahrleistungen sollen als Basis für Verkehrsprognosen dienen, welche wiederum die Grundlage für alle Investitionen in die entsprechende Infrastruktur darstellen. Zudem erhofft sich die Bundesregierung wesentliche Erkenntnisse zur Beurteilung der Verkehrssicherheit und des Unfallgeschehens. In diesem Zusammenhang ist die hohe Bedeutung des Kraftfahrzeugverkehrs für die Mobilität der Bürger zu berücksichtigen. Rund 75 Prozent aller von Personen zurückgelegten Kilometern entfallen auf ihn.

Stand 30.03.2012

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.