900 Sitzungen geballte juristische Kompetenz

Sitzung des Rechtsausschusses

© Bundesrat

Von den 16 ständigen Ausschüssen des Bundesrates zählt der Rechtsausschuss zu den Gremien der ersten Stunde. Er wurde durch Beschluss des Bundesrates vom 20. September 1949 eingesetzt und beging mit seiner Sitzung am 25. April 2012 sein 900. Jubiläum.

Ein Urgestein unter den Ausschüssen

Der Ausschuss, dessen Aufgabenbereich sich weitgehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz deckt, zählt damit zu den "Altehrwürdigen" und hat häufiger getagt als der Bundesrat selbst. In der Anzahl seiner Zusammenkünfte wird er nur noch vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten übertroffen, der bereits auf 909 Sitzungen zurückblicken kann. Der Rechtsausschuss tagte erstmals am 28. Oktober 1949 unter Vorsitz des damaligen Justizministers von Schleswig-Holstein, Dr. Rudolf Katz, in Bonn. Inzwischen wird der Vorsitz im Ausschuss traditionell vom Justizsenator Hamburgs, derzeit Frau Senatorin Jana Schiedek, wahrgenommen.

Hüter der Verfassung

Ein Thema, das den Ausschuss in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt hat, findet sich auch auf der Tagesordnung der Jubiläumssitzung - das Recht der Sicherungsverwahrung.

Foto: Jana Schiedek

900 Sitzungen geballte juristische Kompetenz

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung sollen die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 umgesetzt werden. Dieses hatte die damaligen Vorschriften des Strafgesetzbuches für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Just am Vortag der Jubiläumssitzung des Rechtsausschusses ergingen wegweisende Urteile des Landgerichts Karlsruhe zum Schmerzensgeld für "Ex-Sicherungsverwahrte", mit dem die Richter juristisches Neuland betraten und dieser Thematik damit zusätzliche Brisanz bescherten.

Neben dem Straf- und Strafprozessrecht liegen weitere Schwerpunkte der Beratungen des Ausschusses in den Bereichen Verbraucherschutz, Justiz und Gerichtsorganisation sowie allgemeines Zivilrecht. Der Rechtsausschuss ist gleichzeitig der Verfassungsrechtsausschuss des Bundesrates. Er ist regelmäßig für Gesetzesvorlagen, die Grundgesetzänderungen zum Gegenstand haben, federführend zuständig. Aber auch alle anderen von ihm beratenen Vorlagen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft.

Fachkompetenz der Länder

Der Rechtsausschuss berät zudem sehr viele Gesetzentwürfe, die auf Initiativen der Länder zurückgehen. Bei ihren Justizverwaltungen, Gerichten und Staatsanwaltschaften sind die fachliche Kompetenz für Justizfragen und ein großes Erfahrungswissen gebündelt.

Ausschusssitzung

900 Sitzungen geballte juristische Kompetenz

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Justiz in der Praxis findet an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften der Länder statt. Hier arbeiten Experten, die täglich nicht nur mit verfahrensrechtlichen Fragen, sondern auch mit den Möglichkeiten und Grenzen des geltenden Rechts in Berührung kommen. Auf diese Expertise greifen Rechtspolitiker sowohl bei der Erarbeitung von Landesinitiativen als auch der Beratung anderer Gesetzesvorhaben im Rechtsausschuss zurück, indem sie die fachlichen Stellungnahmen aus der gerichtlichen Praxis einholen.

Justiz und Europa

Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren vermehrt Kompetenzen im Justizbereich hinzugewonnen. Dies spiegelt sich in einer deutlichen Zunahme von europäischen Rechtsetzungsvorschlägen in den Beratungen des Rechtsausschusses wider. Diese betreffen schwerpunktmäßig den Bereich Verbraucherschutz sowie die Zusammenarbeit bzw. die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen. Ein großes europäisches Projekt, mit dem sich der Rechtsausschuss bereits befasst hat, das ihn aber auch weiterhin beschäftigen wird, ist der Vorschlag der Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht.

Stand 27.04.2012

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