Bevor am übernächsten Sonntag das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik sein neues Parlament wählt, sind am kommenden Wochenende die Bewohner des "Landes zwischen den Meeren" aufgerufen, ihren neuen Landtag zu bestimmen und damit - mittelbar - auch festzulegen, wer zukünftig die vier Stimmen des Landes im Bundesrat führt.
Verfassungsgericht bestimmte Abbruch der Legislaturperiode

Landtagswahl zwischen den Meeren
© Landtag Schleswig-Holstein
Auch Schleswig Holstein wählt vorzeitig. Der vorgezogene Termin ist erforderlich, weil das Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 30. August 2010 das bisherige Landeswahlgesetz wegen ungleicher Stimmengewichtung im Zusammenhang mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten für verfassungswidrig erklärte und eine Neuwahl des Landtags bis zum 30. September 2012 anordnete.
Das erforderliche neue Wahlgesetz verabschiedete das Parlament in Kiel bereits im März letzten Jahres.
Ministerpräsident tritt nicht wieder an
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen steht nicht mehr zur Wiederwahl bereit. Er erklärte bereits im Herbst letzten Jahres, nicht wieder antreten zu wollen. Carstensen war nicht nur langjähriger Regierungschef in Kiel, sondern auch Bundesratspräsident. Er führte das Haus vom 1. November 2005 bis zum 31. Oktober 2006.

Landtagswahl zwischen den Meeren
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Um seine Nachfolge als Ministerpräsident bewirbt sich der derzeitige Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Jost de Jager, von der CDU. Der am 7. März 1965 geborene Politiker ist seit Oktober 2009 Mitglied des Bundesrates.
Sein Konkurrent um das Amt des Ministerpräsidenten ist Thorsten Albig (SPD). Der 48-jährige ist seit 2009 Kieler Oberbürgermeister.
Die anderen Parteien treten mit den Spitzenkandidaten Wolfgang Kubicki (FDP), Robert Habeck (Grüne), Antje Jansen (Linke) und Torge Schmidt (Piratenpartei) an.
Weiterhin keine Mehrheit im Bundesrat in Sicht
Wie die Wahl auch ausgeht, an der zurzeit in der Länderkammer bestehenden Situation, dass keines der politischen Lager über eine eigene Bundesratsmehrheit verfügt, wird sich nichts ändern.
Die vier Stimmen des Landes können keiner Seite zu den für eine Mehrheit erforderlichen 35 Plenarstimmen verhelfen.