Zu einer ersten Stellungnahme am 11. Mai 2012 legt die Bundesregierung der Länderkammer ein ganzes Bündel von erforderlichen Gesetzentwürfen vor. Diese beinhalten die Europäischen Verträge und Beschlüsse zur Einführung des ESM und Fiskalpakts sowie begleitende Regelungen zur finanziellen Beteiligung Deutschlands am ESM.
Von 700 Milliarden Stammkapital trägt Deutschland 190 Milliarden
Der ESM soll als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Dabei ist eine Kombination aus 80 Milliarden an eingezahltem Kapital und 620 Milliarden an abrufbarem Kapital in Form von Gewährleistungsermächtigungen vorgesehen. Deutschland soll sich am einzuzahlenden Kapital mit rund 21,7 Milliarden und am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals mit gut 168,3 Milliarden Euro beteiligen.
Gesunde Staatsfinanzen in der Europäischen Union
Der Fiskalvertrag soll für eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sorgen. Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion nicht in ausreichendem Maße gewährleistet waren. Aus diesem Grund soll die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen verstärkt werden, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Umfangreiche Expertenanhörung im Vorfeld
Am 25. April 2012 führte der EU-Ausschuss des Bundesrates eine mehrstündige öffentliche Sachverständigen-Anhörung durch.

700 Milliarden für den Europäischen Rettungsschirm
© Bundesrat | 2012
Hierzu war auch der Europaausschuss des Bundestages eingeladen. Zentrales Thema der Anhörung von fünf als Experten geladenen Hochschulprofessoren war die Frage, welche Beteiligungsrechte dem Bundestag und speziell dem Bundesrat bei den vorliegenden Gesetzesvorhaben zustehen. Zudem ging es um die Ratifikation der Verträge und die Auswirkungen des Fiskalvertrags auf die Schuldenbremse des Grundgesetzes.
Noch offene Fragen schnellstmöglich klären
Die Ausschüsse haben ihre Beratungen zwischenzeitlich abgeschlossen und ihre Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 11. Mai 2012 vorgelegt.
Gemeinsam mit dem Finanzausschuss empfiehlt der EU-Ausschuss dem Bundesrat nunmehr, zum Fiskalpakt Stellung zu nehmen.
Beide Ausschüsse begrüßen unter anderem, dass der Pakt die Vertragsparteien verpflichtet, auf nationaler Ebene eine Schuldenbremse einzuführen. Sie stellen jedoch fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt wesentliche Aspekte zur Umsetzung des Paktes noch nicht bekannt sind. Sie weisen daher darauf hin, dass diese noch ausstehenden Konkretisierungen das deutsche Regelwerk zur Schuldenbegrenzung nicht tangieren und die Haushaltsautonomie der Länder nicht beeinträchtigen dürfen. Zugleich äußern sie die Erwartung, dass die Klärung noch offener Fragen schnellstmöglich im konstruktiven Dialog erfolgt und den Interessen der Länder Rechnung trägt.
Rechts- und Wirtschaftsausschuss haben keine fachlichen Einwände.
Stabilitätshilfen nur unter strikten Auflagen
Auch zum Stabilitätsmechanismus und den erforderlichen Begleitregelungen empfehlen EU- und Finanzausschuss eine Stellungnahme. Sie betonen, dass die anhaltende Finanzkrise die europäische Integration gefährde. Dem gelte es mit einer Gesamtstrategie entgegenzuwirken.

700 Milliarden für den Europäischen Rettungsschirm
© Bundesrat | 2012
Der ESM stelle jedoch nur einen - anerkennenswerten - Baustein innerhalb der Strategie dar. Flankierend bedürfe es einer Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten. Beide Ausschüsse gehen zudem davon aus, dass mögliche Stabilitätshilfen nur sehr restriktiv und unter strikten Auflagen erfolgen, die streng zu überwachen sind. Auch dürften Rettungsmaßnahmen nicht die Leistungsfähigkeit der helfenden Euro-Mitgliedstaaten überfordern.
Die Ausschüsse weisen zudem darauf hin, dass durch den Bund eingegangene Zahlungsverpflichtungen und Garantien allein den Bundeshaushalt betreffen. Eine Beteiligung der Länder halten sie für ausgeschlossen.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu erheben.
Inwieweit der Bundesrat den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgt, entscheidet sich am 11. Mai 2012.