Der Bundesrat äußerte sich am Freitag also gar nicht zu dem Entwurf. Spannend wird es somit erst dann, wenn der Deutsche Bundestag das Besteuerungsabkommen ratifiziert hat und den Ländern das endgültige Gesetz zur Zustimmung vorlegt. Denn dann kommt es darauf an, ob in der Länderkammer eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen für das Abkommen votiert. Nur mit einer solchen Zustimmung kann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden.
Endgültige Abstimmung zeitlich und inhaltlich offen

Endgültige Abstimmung zeitlich und inhaltlich offen
© Bundesrat | 2012
Da die schwarz-gelb regierten Länder zusammen nur noch 21 Stimmen haben und damit über keine eigene Mehrheit im Bundesrat verfügen, müssten einige Länder aus dem rot-grünen bzw. dem "neutralen" Lager zustimmen, damit das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Es sieht eine pauschale Nachbesteuerung von Schwarzgeld deutscher Bürger in der Schweiz vor, im Gegenzug erhalten die Steuerhinterzieher Straffreiheit. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2013 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro. Hiervon entfiele ein Großteil, nämlich 1,1 Milliarden Euro, auf die Länder.
Kontroverse Debatte im Bundesrat
Für die Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert ist die Abwägung zwischen kurzfristigen fiskalischen Interessen und langfristigen Fragen der Steuergerechtigkeit nicht gelungen - es handele sich letztlich um eine Amnestie für Steuerhinterzieher. Ministerin Angelica Schwall-Düren (Nordrhein-Westfalen) kritisierte, das Abkommen sei von der Bundesregierung schlecht verhandelt worden: Die Möglichkeit der Amnestie trotz Anonymität verharmlose das unsoziale Verhalten der Straftäter gegenüber der Allgemeinheit.
Staatsminister Boddenberg aus Hessen dagegen sieht das Abkommen als großen Erfolg und einen Beitrag zur Steuervereinfachung. Der in einigen Bundesländern praktizierte Ankauf von Daten-CDs mit den Namen deutscher Steuerhinterzieher sei kein geordnetes Verfahren, betonte er.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, wies darauf hin, dass auch die Schweiz ein Rechtstaat sei. Man könne nicht verlangen, dass sie ihr Bankgeheimnis rückwirkend außer Kraft setze.
Nächster Schritt im Bundestag
Nach dem ergebnislosen Abschluss des ersten Durchgangs im Gesetzgebungsverfahren ist nun der Deutsche Bundestag am Zug: dort muss das Gesetz zunächst verabschiedet werden, bevor der Bundesrat über die Zustimmung entscheiden kann. Ob dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause geschieht, ist derzeit noch nicht absehbar.