Der Gesetzentwurf soll die europäische Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere umsetzen und zugleich die nationalen Tierschutz-Standards weiter erhöhen. Zudem bemüht sich die Bundesregierung auch, zwei tierschutzrechtliche Forderungen des Bundesrates umzusetzen. Dieser hatte sich in den Jahren 2010 und 2011 für ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und ein Haltungsverbot für Wildtiere im Zirkus eingesetzt.
Bundesregierung greift Forderungen der Länder auf
Aus diesem Grund soll die bisher im Tierschutzgesetz festgelegte Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand beim Pferd künftig entfallen. Da der elektronische Mikrochip zur Kennzeichnung von Pferden möglich ist, sei der Schenkelbrand nicht mehr vertretbar und soll nunmehr aus dem Gesetz gestrichen werden.

Verbesserungen im Tierschutz
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Der Gesetzentwurf enthält auch eine Ermächtigung, die Präsentation bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben durch Bundes-Verordnung zu verbieten. Sollte sich herausstellen, dass die Haltung von bestimmten Wildtieren in Zirkussen tierschutzgerecht nicht möglich ist, soll künftig in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere möglich sein.
Qualzuchtverbot und mehr Schutz für Versuchstiere
Der Gesetzentwurf ergänzt auch das bereits bestehende Qualzuchtverbot. Die Präzisierung erleichtert den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder, das geltende Recht auch durchzusetzen. Zudem ist ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Deutlich verbessern soll der Entwurf auch den Schutz von wissenschaftlichen Versuchstieren. Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Schutz der Versuchstiere europaweit auf hohem Niveau vereinheitlichen und dazu beitragen soll, Tierversuche weiter zu vermindern.
Agrarausschuss fordert weitere Verbesserungen
Dem federführenden Agrarausschuss gehen die vorgeschlagenen Änderungen teilweise nicht weit genug. Er empfiehlt dem Bundesrat daher, zu dem Entwurf umfangreich Stellung zu nehmen und eine Vielzahl weiterer Verbesserungen einzufordern (BR-Drs. 300/1/12).
Hierzu gehört aus Sicht des Ausschusses zum Beispiel, ein ausdrückliches Verbot der Versuche an Menschenaffen im Gesetz zu verankern, soweit diese nicht der Erhaltung der Menschenaffen selbst dienen. Gewerbsmäßige Hundeschulen will der Ausschuss unter Erlaubnispflicht stellen, um ein Mindestmaß an Sachkunde der Schulungsleiter sicherzustellen. Zudem möchte er die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen geregelt sehen.

Bundesrat will Tierschutz deutlich ausweiten
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Dies könne es erleichtern, Halter zu ermitteln, die ihre Tiere ausgesetzt haben. Der Ausschuss setzt sich auch für ein Verbot von "Rodeo-Veranstaltungen" ein, sofern damit Schmerzen oder Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem plädiert er - mit einer Übergangsphase für bestehende Betriebe von zehn Jahren - für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung und fordert auch, das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten.
Der Kulturausschuss sorgt sich hingegen in erster Linie um die wissenschaftliche Freiheit. Er begrüßt den Entwurf, möchte aber sichergestellt sehen, dass die wissenschaftliche Forschung nicht mehr als unabweisbar erforderlich beeinträchtigt wird.
Die übrigen beratenden Ausschüsse haben gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen. Welchen Empfehlungen seiner Ausschüsse der Bundesrat letztlich folgt, entscheidet sich am 6. Juli 2012.