Daher fordern sie unter anderem, ein ausdrückliches Verbot der Versuche an Menschenaffen im Gesetz zu verankern, soweit diese nicht der Erhaltung der Art selbst dienen. Gewerbsmäßige Hundeschulen will der Bundesrat unter Erlaubnispflicht stellen, um ein Mindestmaß an Sachkunde der Schulungsleiter sicherzustellen. Zudem möchte er die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen geregelt sehen.
Dies könne es erleichtern, Halter zu ermitteln, die ihre Tiere ausgesetzt haben. Die Länderkammer setzt sich auch für ein Verbot von "Rodeo-Veranstaltungen" ein, sofern damit Schmerzen oder Leiden für die Tiere verbunden sind. Zudem plädiert sie - mit einer Übergangsphase von zehn Jahren für bestehende Betriebe - für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung und fordert, das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke zu verbieten.

Bundesrat will Tierschutz deutlich ausweiten
© Bundesrat
Der Bundesrat sorgt sich aber auch um die wissenschaftliche Freiheit. Deshalb möchte er sichergestellt sehen, dass die wissenschaftliche Forschung durch die neuen Regeln nicht mehr als unabweisbar erforderlich beeinträchtigt wird.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst beschäftigt sich dann der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Vorhaben.
"Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte"
In der Debatte ergriffen drei Minister das Wort. Die hessische Staatsministerin Lucia Puttrich wies darauf hin, dass es seit mittlerweile zehn Jahren das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gibt. Trotz manch anfänglicher Bedenken zeige sich, dass gute Forschung in Deutschland trotzdem nach wie vor möglich ist und auch die Landwirtschaft unter vernünftigen Rahmenbedingungen arbeiten kann. Mittlerweile seien jedoch auch zusätzliche EU-Vorgaben zu berücksichtigen, die zu noch höheren Anforderungen führten. Tierschutz müsse daher mit Augenmaß betrachtet werden. Forschung und Landwirtschaft müssten auch weiterhin möglich sein. Überzogener Tierschutz würde Forschungseinrichtungen und landwirtschaftliche Unternehmen nur in andere Länder mit geringeren Standards vertreiben. Dem Tierschutz wäre damit nicht gedient. Die Ministerin machte allerdings auch sehr deutlich, dass ihr die vorliegenden tierschutzrechtlichen Vorschläge der Bundesregierung in Einzelfällen nicht weit genug gehen.
Staatsministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass der Tierschutz deutlich weiterkommen müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf biete hierzu gute Gelegenheit. Exemplarisch verwies sie auf das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden. 35.000 Pfohlen jährlich müssten jetzt nicht mehr unnötig leiden. Gleichwohl sah auch sie noch weitergehenden Handlungsbedarf im Tierschutz.
Minister Gert Lindemann (Niedersachsen) begrüßte den Gesetzentwurf. Allerdings sei nichts so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Dies würden die Empfehlungen der Fachausschüsse vielfach erreichen. Sie führten im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu deutlichen Verbesserungen im Tierschutz und würden die Belange der wissenschaftlichen Forschung im erforderlichen Umfang berücksichtigen.
Qualzuchtverbot und mehr Schutz für Versuchstiere

Verbesserungen im Tierschutz
© picture alliance | dpa
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die europäische Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere umsetzen und zugleich die nationalen Tierschutz-Standards weiter erhöhen. Zudem griff die Bundesregierung zwei tierschutzrechtliche Forderungen des Bundesrates auf. Dieser hatte sich in den Jahren 2010 und 2011 für ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und ein Haltungsverbot für Wildtiere im Zirkus eingesetzt.
Der Gesetzentwurf ergänzt zudem das bereits bestehende Qualzuchtverbot. Die Präzisierung erleichtert den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder, das geltende Recht auch durchzusetzen. Zudem ist ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Deutlich verbessern soll der Entwurf auch den Schutz von wissenschaftlichen Versuchstieren. Die neuen Regelungen dienen der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die den Schutz der Versuchstiere europaweit auf hohem Niveau vereinheitlichen und dazu beitragen soll, Tierversuche weiter zu vermindern.