Am 11. August 1922 bestimmte die damalige erste sozialdemokratische Regierung das Lied zur deutschen Nationalhymne.

Hoffmann von Fallersleben
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Den Text dichtete der Literaturprofessor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im August 1841 während eines Sommerurlaubs auf der damals noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Die Melodie ist Josef Haydns "Gott erhalte Franz den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!" entlehnt. Erstmals offiziell gesungen wurde das Deutschlandlied 1890, als Helgoland im Tausch gegen die afrikanische Insel Sansibar wieder zu Deutschland gehörte.
Seit 1991 Hymne der wiedervereinigten Republik
In der NS-Zeit waren die zweite und dritte Strophe der Hymne verboten. Gesungen wurde nur die erste Strophe. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stellten die Alliierten den Gesang des gesamten Liedes unter Strafe. Im Mai 1952 setzte Konrad Adenauer durch, dass zu offiziellen Anlässen die dritte Strophe wieder zulässig war.
Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl einigten sich schließlich im November 1991 in einem Briefwechsel, diese Strophe des Deutschlandliedes auch zur Hymne des wiedervereinigten Deutschlands zu deklarieren.