Der von Bundesbildungsministerin Schavan vorgelegte Entwurf sieht vor, dass künftig auch universitäre Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung von einer finanziellen Unterstützung durch den Bund profitieren können. An dieser sehr begrenzten Zielrichtung entzündet sich die Kritik der Länder. Der Gesetzentwurf werde den bildungspolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Steigende Studierendenzahlen und wachsender Investitionsbedarf im Hochschulbereich führten die Länder, die nach dem Grundgesetz für den Bereich Bildung und Wissenschaft allein zuständig sind, an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Eine selektive Förderung einzelner Einrichtungen könne die Probleme nicht lösen, dringend geboten sei vielmehr eine ganzheitliche Strategie, welche den Bildungsbereich in seiner gesamten Breite - also auch die Bildung außerhalb von Hochschulen - erfasse und an dessen Grundfinanzierung ansetze.
Neue finanzielle Grundausstattung erforderlich
Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen daher mehrheitlich, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Bundesregierung solle gemeinsam mit den Ländern nach Lösungen für nachhaltige Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich suchen. Bildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zu lösen sei. Daher fordern die Länder den Bund auf, sich dauerhaft finanziell im gesamten Bildungsbereich zu engagieren, ohne dabei die Kompetenzen der Länder in Frage zu stellen.

Länder lehnen Gesetzentwurf zur Lockerung des Kooperationsverbots ab
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Die Vorschläge, wie diese finanzielle Unterstützung aussehen soll, sind vielfältig. Der Finanzausschuss des Bundesrates greift die alte Forderung nach einem erhöhten Anteil der Länder an den Umsatzsteuermitteln auf. Ein beim Bundesrat anhängiger Entschließungsantrag Hamburgs zielt auf die Einführung eines neuen Artikels 104c in das Grundgesetz, der dauerhafte Finanzhilfen des Bundes im gesamten Bildungsbereich auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern ermöglichen soll. Ein weiterer, noch von der schwarz-gelben Landesregierung in Kiel vorgelegter Entschließungsantrag schlägt punktuelle Finanzhilfen vor: So sollen Investitionen des Bundes zum Ausgleich der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Länder im Bereich Bildung und Wissenschaft sowie die institutionelle Förderung universitärer Forschungseinrichtungen durch den Bund ermöglicht, gemeinsame Bildungsmindeststandards erarbeitet und deren Umsetzung durch Finanzhilfen des Bundes begleitet werden.
Lockerung des Kooperationsverbots
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt sich darauf, das sogenannte Kooperationsverbot im Artikel 91b des Grundgesetzes zu lockern.

Länder lehnen Gesetzentwurf zur Lockerung des Kooperationsverbots ab
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Dies besagt bisher, dass der Bund - gemeinsam mit den Ländern - lediglich exzellente außeruniversitäre Forschungseinrichtungen dauerhaft institutionell fördern darf. Die finanzielle Förderung von Hochschulen hingegen ist allein Sache der Länder, der Bund kann sich allenfalls an herausragenden zeitlich und thematisch begrenzten Projekten finanziell beteiligen. Mit der vorgesehenen Grundgesetzänderung soll nunmehr die langfristige Förderung von Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung unabhängig von ihrer Anbindung an eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Einrichtung möglich sein.
Weitere Verhandlungen erforderlich
Der Bundesrat kann in seiner Sitzung am 21. September 2012 zunächst zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Nach den Beratungen im Deutschen Bundestag wird sich der Bundesrat in einem sogenannten zweiten Durchgang erneut mit dem Thema befassen. Die neue Fördermöglichkeit durch den Bund soll im Wege einer Grundgesetzänderung umgesetzt werden. Änderungen des Grundgesetzes müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat von einer Zwei-Drittel-Mehrheit gebilligt werden. Angesichts der zu dem Entwurf von den Ausschüssen des Bundesrates geäußerten massiven Kritik ist noch mit längeren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu rechnen.