Rückkehr der alten Kennzeichen?

Kfz-Kennzeichen

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Können Autofahrer bald wieder die alten - aktuell nicht mehr zulässigen - Nummernschilder an ihre Autos und Motorräder schrauben? Eine neue Verordnung der Bundesregierung, über die der Bundesrat am 21. September 2012 entscheidet, soll dies ermöglichen.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will bereits ausgelaufene Autokennzeichen wieder einführen und damit Städten und Gemeinden mehr Auswahl bei ihren Zulassungsschildern einräumen. Neben den alten Kennzeichen sollen auch völlig neue Nummernschilder zulässig sein. Es wäre den einzelnen Zulassungsstellen demnach zukünftig sogar möglich, verschiedene Anfangsbuchstaben für ihren Zulassungsbereich auszugeben. Dies würde dazu führen, dass Städte und Gemeinden ihre Ortskürzel praktisch frei wählen könnten.

Übers Ziel hinaus?

Den ursprünglichen Anstoß für die Reform gaben die Verkehrsminister der Länder im April 2011. Die Verkehrsministerkonferenz bat den Bund in einem Beschluss, auslaufende und bereits ausgelaufene Kennzeichen wieder zuzulassen. Die Forderung nach völlig neuen Nummernschildern erhoben die Verkehrsminister hingegen ausdrücklich nicht.

Polizei befürchtet erschwerte Täterermittlung

Rückkehr alter Kennzeichen?

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Dieser Teil der Neuregelung ist nicht unumstritten. Kritiker befürchten durch die faktische Freigabe der Kürzel ein großes Durcheinander und eine weitere Zersplitterung der "Kennzeichenlandschaft". So kritisiert zum Beispiel die Deutsche Polizeigewerkschaft die geplante Lockerung und warnt vor einem Anstieg ungeklärter Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie befürchtet, dass die Arbeit der Polizei bei der Täterermittlung anhand der Kennzeichen erschwert werden könnte, da die vielen möglichen Buchstabenkombinationen schwerer zu entziffern sind.

Ausschüsse sind sich nicht ganz einig

Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung grundsätzlich zuzustimmen. Der Finanzausschuss meldet überhaupt keinen Änderungsbedarf an und möchte die Verordnung unverändert "durchwinken".

Verkehrs- und Innenausschuss empfehlen ebenfalls die Zustimmung, haben aber eine Reihe von - im Wesentlichen technischen und redaktionellen - Änderungswünschen. Der Innenausschuss moniert allerdings grundsätzlich, dass die Verordnung deutlich über die von der Verkehrsministerkonferenz geforderte (Wieder-)Zulassung bereits ausgelaufener Kennzeichen hinausgeht. Die Möglichkeit, auch völlig neue Kennzeichen vergeben zu können, würde zu einer Vielzahl zusätzlicher Nummernschilder führen und gehe deshalb zu weit. Diese Regelung sei daher zu streichen.

Wie der Bundesrat letztlich entscheidet, bleibt bis zum 21. September 2012 abzuwarten.

Stand 18.09.2012

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