Das Thema beherrschte die Sommerpause, seitdem der Bundestag Ende Juni 2012 beschlossen hatte, dass Behörden Meldedaten automatisch an Adresshändler verkaufen dürfen, sofern die Betroffenen dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dies sollte den Behörden den bürokratischen Aufwand ersparen, jeden Bürger individuell befragen und um Zustimmung bitten zu müssen. Die so genannte Widerspruchslösung, die der Bundestag kurzfristig in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt hatte, zog jedoch großen Unmut auf sich. Viele Bürger, aber auch Politiker und sogar Regierungsmitglieder zeigten sich nach der Abstimmung im Bundestag entrüstet und distanzierten sich von dem Gesetz.
Vermittlungsverfahren auf Wunsch aller Länder

Meldegesetz geht in den Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Henning Schacht | 2012
Der Bundesrat nahm die Kritik am Bundestagsbeschluss auf. Während vor dem Bundesratsgebäude Datenschützer lautstark gegen das Meldegesetz demonstrierten, entschied das Plenum einstimmig, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Dort soll die Widerspruchslösung durch eine Zustimmungslösung ersetzt werden. Daten für Werbung oder Adresshandel sollen künftig nur dann weitergeben werden, wenn der Betroffene jeweils ausdrücklich eingewilligt hat. Der Anrufungsbeschluss des Bundesrates enthält weitere Forderungen, die die Länderkammer bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Oktober 2011 formuliert hatte, die der Bundestag jedoch nicht berücksichtigte. Die Länder fordern nun, das Gesetz so zu verändern, dass es dem Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.
Parteiübergreifende Einigkeit in der Debatte

Meldegesetz geht in den Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Henning Schacht | 2012
"Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", erklärte Andreas Breitner (SPD), Innenminister aus Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Bundesrats-Innenausschusses. Sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) forderte, personenbezogene Daten dürften die Einwohnermeldeämter nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen herausgeben.
Vermittlungsausschuss entscheidet über konkrete Ausgestaltung
Wie die künftige Regelung konkret ausgestaltet wird, entscheidet sich erst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Wann dieser zusammentritt, ist derzeit noch offen. Der Ausschuss hat keine Fristvorgaben für seine Beratungen. Meist tagen die Vermittler jedoch in einer Sitzungswoche des Bundestages, die in zeitlicher Nähe zur nächsten Bundesratswoche liegt.