Ziel von Bundesregierung und Bundesrat ist es, die riesige Menge an Antibiotika in der Tiermast zu senken. Derzeit werden in Deutschland jährlich über 1.700 Tonnen dieser Medikamente in der Tierhaltung eingesetzt. Am Ende der Lebensmittelkette landen die Wirkstoffe dann indirekt auch auf den Tellern der Verbraucher. Die Angst vor immer hartnäckigeren Resistenzen wächst: Antibiotika-Einsatz in der Tiermast begünstigt nach Ansicht von Experten die Entwicklung resistenter Erreger; immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an.
Verschärfte Kontrollen geplant
Die Bundesregierung plant daher in einer Novelle des Arzneimittelgesetzes, Antibiotika in der Tiermast auf das wirklich notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Ihr Einsatz ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn dies aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Entsprechende Kontrollen sollen verschärft werden. Tierhalter müssen mit Veterinären und Überwachungsbehörden zusammenarbeiten, um die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen zu ermöglichen. Eine bundesweite Datenbank soll helfen, die Behandlungshäufigkeit in den einzelnen Betrieben zu erheben, zu vergleichen und auf reduzierten Einsatz hinzuwirken.
Ausführliche Debatte - umfangreiche Stellungnahme

Weitere Vorschläge zum Kampf gegen Antibiotikaresistenzen
© Bundesrat | 2012
Nach intensiver Debatte stimmte der Bundesrat über mehr als 50 Änderungsvorschläge ab, die die Fachausschüsse des Bundesrates aus ihrer fachlichen Praxis erarbeitet haben. Sie zielen darauf ab, den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika noch weiter zu fördern, um gesunde Lebensmittel zu erhalten. Die behördlichen Kontrollmöglichkeiten und Maßnahmebefugnisse sind aus Sicht des Bundesrates noch erweiterbar. Bund, Länder und Wissenschaft müssten sich an einen Tisch setzen, um weitergehende Vorschläge zu erarbeiten.
Der Bundesrat sorgt sich allerdings um den erheblichen Finanzierungsbedarf in den Länderhaushalten. Denn es sind vorrangig die Landesbehörden, die die Maßnahmen künftig umsetzen müssen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, den Vollzugsaufwand zu minimieren und die Kostenverteilung auf die Länder zu konkretisieren.