Bis zuletzt war darüber spekuliert worden, ob die Bundesregierung eventuell Zugeständnisse in die jeweiligen Koordinierungsrunden der Ministerpräsidenten am Donnerstagabend geben würde, um doch noch eine Zustimmung für das Gesetz zu erhalten. Die von SPD und Grünen regierten Länder hatten bereits im Vorfeld angekündigt, dem Steuerabkommen nicht zuzustimmen. Es sieht vor, illegal in die Schweiz transferierte Vermögen pauschal nachzuversteuern. Mit dem Steuerabkommen wäre eine Art Amnestie verknüpft für diejenigen Deutschen, die Geld unversteuert in die Schweiz gebracht haben.
Debatte entlang bekannter Linien
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) appellierte vergeblich an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen. Das Abkommen versuche, den bisherigen unbefriedigenden Zustand zu beenden. Es gälten auch hier die Verjährungsfristen nach deutschem Steuerrecht, betonte Schäuble. Für die Vergangenheit könne die Schweiz von ihrem Bankgeheimnis allerdings nicht Abstand nehmen. Der Bundesfinanzminister wies die Kritik am Abkommen zurück: Dass die nachträgliche Pauschalversteuerung zu günstig sei, stimme nicht. In 95 Prozent der Fälle sei die Pauschversteuerung höher als die Regelbesteuerung, so Schäuble.
Schweizer Steuerabkommen fällt im Bundesrat durch
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Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kritisierte, das Abkommen verstoße gegen die Steuergerechtigkeit. Es sei ein Abkommen, bei dem sich die ehrlichen Steuerzahler "wie Trottel vorkommen müssen", so Walter-Borjans. Es gehe zu nachsichtig mit Steuersündern um und lasse ihnen zu viele Schlupflöcher.
Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) dagegen warb für das Gesetz. "Wir können, wenn wir dieses Abkommen verweigern, nicht darauf hoffen, dass man Nachverhandlungen führen kann", warnte er.
Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) sprach sich für weitere Verhandlungen aus: Das Problem könnte zum Teil über eine Vereinbarung zur europaweiten Besteuerung von Kapitalerträgen gelöst werden. Friedrich räumte allerdings ein, dass dies nicht einfach umzusetzen ist.
Ausweg Vermittlungsverfahren?
Mit der Nichtzustimmung ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht endgültig gescheitert. Denn die Bundesregierung hat am 28. November beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz doch noch zu retten.
Allerdings kann dieser Ausschuss keine konkreten Änderungen am Abkommen vorschlagen. Denn der Vertragstext ist zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelt worden. Dessen Inhalt wäre gar nicht einseitig von Deutschem Bundestag und Bundesrat veränderbar. Daher wird das Vermittlungsverfahren vermutlich nur der Anlass sein, um noch einmal ganz konkret zwischen Bund und Ländern auszuloten, wie man sich bei diesem umstrittenen Thema einigen könnte - möglicherweise im Zusammenhang mit den weiteren derzeit im Vermittlungsausschuss anhängigen Vorhaben.