Feste Quote für Aufsichtsräte und Flexi-Quote für Vorstände
Der europäische Richtlinienvorschlag sieht vor, dass bis 2020 alle Aufsichtsratsposten in den großen Unternehmen Europas zu 40 Prozent mit Frauen besetzt werden. Der Vorschlag geht zudem noch einen Schritt weiter als der Gesetzentwurf des Bundesrates, da er auch eine Regelung für Unternehmensvorstände trifft. Allerdings wird hier keine feste Quote vorgeschrieben, sondern lediglich eine "Verpflichtung zur Selbstverpflichtung", die durch Berichts- und Veröffentlichungspflichten untermauert werden soll.
Quote und Eigenverpflichtung sollen ab 2020 gelten, bei Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, schon ab 2018. Die Vorgaben der Richtlinie betreffen nur börsennotierte Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sind hiervon ausgenommen.
Ausnahme für elf Mitgliedstaaten mit Quotenregelung

Bundesratsausschüsse begrüßen europäische Quotenregelung
© European Union
Auch müssen Mitgliedstaaten, in denen es bereits Regelungen zur Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses von Männern und Frauen gibt, ihre Gesetzgebung nicht mehr ändern. Das betrifft elf EU-Mitgliedstaaten, unter anderem Frankreich und Spanien, die bereits Quotenregelungen haben.
Diese Ausnahmebestimmung ist ebenso Teil eines Kompromisses wie der entschärfte Sanktionskatalog, den die Regierungen bei Verstößen gegen die Quote anwenden sollen. EU-Justizkommissarin Viviane Reding war im ersten Anlauf mit ihrem Vorschlag bei ihren Kommissionskollegen gescheitert. Um sich deren Zustimmung doch noch zu sichern, kam Reding ihren Kritikern entgegen.
Kritik aus den Mitgliedstaaten
Zwar konnte Reding so die Mehrheit ihrer Kommissionskollegen hinter sich bringen, die Kritik ist dennoch noch nicht verstummt. Das Europäische Parlament steht hinter Redings Richtlinienvorschlag, jedoch regt sich in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten Widerstand. Dabei geht es weniger um die Quotenvorgabe als solche, sondern vielmehr um die Frage der Zuständigkeit der Europäischen Union. Kritiker monieren, dass sich die Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag auf einem Terrain bewege, das in die Kompetenz der Mitgliedstaaten falle.

Bundesratsausschüsse begrüßen europäische Quotenregelung
© Bundesrat | Jens Wiese | 2012
Damit die Quote EU-weit gilt, muss sie vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, können zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgeben, die von den jeweiligen nationalen Regierungen berücksichtigt werden muss. Außerdem haben sie die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge, mit der sie auf die fehlende Zuständigkeit der Union hinweisen können. Wird diese Rüge von einem Drittel aller Parlamente erhoben, ist die Kommission verpflichtet, ihren Vorschlag erneut zu überprüfen.
Entscheidung im Bundesrat
Der Bundesrat wird in der Plenarsitzung am 14. Dezember 2012 darüber entscheiden, wie er sich zu dem europäischen Vorschlag positioniert. Eine Subsidiaritätsrüge wird von den Ausschüssen des Bundesrates nicht empfohlen, vielmehr begrüßen sie die Initiative der Kommission und betonen die Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Quotenvorgabe.