Goldenes Jubiläum des Élysée-Vertrages

Foto: Unterzeichnung Elysée-Vertrag durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und Charles de Gaulle

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Am 22. Januar 2013 jährt sich zum 50. Mal die Unterzeichnung des Élysée-Vertrages, mit dem Konrad Adenauer und Charles de Gaulle 1963 die deutsch-französische Freundschaft begründeten. Dieses Jubiläum würdigt der Bundesrat mit einem Festakt.

Bundesratspräsident Winfried Kretschmann hat hierzu auch den Präsidenten und Mitglieder des französischen Senats eingeladen. Nach der Eröffnung des Festaktes durch Bundesratspräsident Kretschmann hält der Präsident des französischen Senats, Jean-Pierre Bel, eine Ansprache. Festredner ist der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz.

Jahrhundertvertrag

Foto: Urschrift des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysee-Vertrag) vom 22. Januar 1963

Urschrift des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysee-Vertrag) vom 22. Januar 1963

© Bundesbildstelle

Der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit - kurz Élysée-Vertrag - wurde am 22. Januar 1963 von Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet.

Er gilt als Meilenstein in der deutsch-französischen Verständigungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg und wird noch heute allgemein als Jahrhundertvertrag bezeichnet. Nach schrecklichen Kriegen und einer unversöhnlichen Konkurrenz, die sogar als Erbfeindschaft bezeichnet wurde, begründete der Vertrag die heutige intensive deutsch-französische Freundschaft. Ihm gingen wichtige Schritte voraus, wie zum Beispiel die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) und die Saarverträge, die 1956 zu einer einvernehmlichen Lösung über den Verbleib des Saarlandes führten.

Regelmäßige Konsultationen

Der Vertrag verpflichtet beide Länder unter anderem zu regelmäßigen Konsultationen in allen wesentlichen Fragen der Sicherheits-, Außen-, Jugend-und Kulturpolitik. Gerade im kulturellen Bereich, der in Deutschland in die Verantwortung der Länder fällt, hat das Abkommen die Grundlage dafür geschaffen, dass Deutschland und Frankreich bedeutende gemeinsame Institutionen gebildet haben. Hierzu gehören zum Beispiel ARTE, das Deutsch-Französische Jugendwerk oder die Deutsch-Französische Hochschule. Darüber hinaus sind zahlreiche Partnerschaften auf kommunaler und regionaler Ebene entstanden; jedes Bundesland hat eine Partnerregion in Frankreich, wie zum Beispiel Hessen mit Aquitaine und Nordrhein-Westfalen mit Poitou-Charente.

Auch Bundesrat und Senat leisten Beitrag

Foto: Deutsch-Französische Freundschaftsgruppen bei ihrem Treffen 2023

Deutsch-Französische Freundschaftsgruppen / Groupe d’amitié fran­co-al­lemande 2023

© Bundesrat l Florian Gaertner

Zur weiteren Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen beider Staaten gründete der Bundesrat am 6. Dezember 1995 die Deutsch-Französische Freundschaftsgruppe mit dem französischen Senat. Diese widmet sich in ihrem regelmäßigen jährlichen Treffen aktuellen Themen mit Frankreich- bzw. Deutschlandbezug. Ziel ist dabei insbesondere der Austausch von Erfahrungen und Informationen über Aufgaben, Funktion und Wirkungsweise beider Staatsorgane sowie die Erörterung von aktuellen, das bilaterale Verhältnis betreffenden Fragen. Vorsitzende sind Senatorin Catherine Troendlé und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die in der Sondersitzung des Bundesrates Ansprachen halten werden.

Stand 11.01.2013

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