Ziel der Reform ist es, das System für den Bürger leichter verständlich und vorhersehbarer zu gestalten, zugleich aber auch einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit zu leisten. Die Bundesregierung möchte dies unter anderem mit einem neuen Bewertungssystem und vereinfachten Tilgungsregelungen erreichen. In den Bundesrats-Ausschüssen zeichnete sich allerdings bereits deutliche Kritik ab.
Was ist geplant?
Herzstück der Reform ist die neue Regelung, nach der nur noch drei – statt bisher sieben – Punkte pro Fehlverhalten möglich sind. Allerdings droht der Verlust der Fahrerlaubnis künftig bereits bei acht und nicht wie bisher erst bei 18 Punkten.

Führerscheinentzug
© panthermedia | 2013
Künftig sollen sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten nur noch mit einem Punkt in das Verkehrssünder-Konto einfließen. Besonders gefährliche Verstöße (wie zum Beispiel gefährliches Unterschreiten des Sicherheitsabstands) wären mit zwei Punkten zu bewerten. Drei Punkte sind für Straftaten mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen. Einfache Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel die verbotene Einfahrt in Umweltzonen, sind dagegen künftig nicht mehr zu erfassen.
Dauer der Eintragung/Tilgungsfristen
Zur weiteren Verbesserung der Transparenz soll der Gesetzentwurf feste Tilgungsfristen einführen. Danach bleiben Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis künftig zehn Jahre im Register. Fünf Jahre sind für Straftaten im Übrigen und die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel schwerwiegende Rotlicht-Verstöße – vorgesehen. Die Punkte für alle anderen Regelwidrigkeiten sollen zwei Jahre bestehen bleiben.
Die bisherige Regelung, dass eine neue Tat die Tilgung einer bereits zuvor gespeicherten hindert, ist in dem Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Diese Maßnahme soll es den Betroffenen auch leichter machen, ihren aktuellen Punktestand zu ermitteln.
Rabatte entfallen
Dem "Freikaufen" durch Punkte-Rabatte soll der Entwurf einen Riegel vorschieben. Untersuchungen haben nach Darstellung des Verkehrsministeriums die bisherige Annahme widerlegt, dass der Besuch von Verkehrs-Aufbauseminaren das Verkehrsverhalten verbessert. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter hätten diese Möglichkeit vielmehr nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen.
Die beabsichtigte positive Änderung des Fahrverhaltens sei nicht feststellbar gewesen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf diese Regelung zukünftig verzichten.
Kritik aus den Ausschüssen
In den beratenden Ausschüssen des Bundesrates zeichnet sich Widerstand gegen den Gesetzentwurf ab. Insbesondere der federführende Verkehrsausschuss bewertet den Entwurf kritisch. Er erreiche nicht das Ziel, ein einfaches und transparentes System zu schaffen.

Ausschusssitzung im Bundesrat
© Bundesrat
Grundlegenden Änderungsbedarf sieht der Ausschuss zum Beispiel im Bereich der Bewertung von Verkehrsverstößen. Aus seiner Sicht sollte das Gesetz nur eine Bewertung bis zu zwei Punkten vorsehen. Dies wäre sachgerecht, weil die Annahme, das Verkehrsrisiko eines Auffälligen werde durch die Anzahl der Punkte wiedergespiegelt, nicht zutreffe. Vielmehr sei nicht die Anzahl der Punkte, sondern die Anzahl der Eintragungen entscheidend.
In der Praxis bleibe die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System somit wirkungslos. Die Konzeption des neu geschaffenen Fahreignungsseminars – das künftig ab sechs Punkten zwingend zu besuchen wäre – erscheint dem Ausschuss vage und seine Wirksamkeit zweifelhaft. Der Innenausschuss möchte hingegen die Tilgungsfristen für sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten um sechs Monate verlängern.
Der Bundesrat entscheidet über seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf am 1. Februar 2013. Diese wird umgehend der Bundesregierung übersandt, die die Vorlage mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.