Rund 70 Seiten Gesetzestext umfasst die Ende 2012 vom Bundestag verabschiedete Neuregelung des Tierschutzgesetzes. Das Vorhaben geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück und soll die europäische Tierversuchsrichtlinie umsetzen und den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz der Tiere verbessern. Das Gesetz enthält zahlreiche Vorschriften, unter anderem zu Tierversuchen sowie Haltung, Zucht und Verkauf von Tieren, aber auch Regelungen zur Hundeausbildung und das Verbot der Sodomie.
Schon bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs im Juli 2012 übten die Länder deutliche Kritik und bemängelten die Vorschriften als nicht weitgehend genug. Der Bundesrat schlug zahlreiche Änderungen vor, die jedoch im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens größtenteils unbeachtet geblieben sind.
Ausschuss fordert grundlegende Überarbeitung
Für die am 1. Februar 2013 anstehende zweite Beratung des Gesetzes im Bundesrat empfiehlt der Agrarausschuss die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es bestehe "nach wie vor grundsätzlicher Beratungsbedarf", das Gesetz sei grundlegend zu überarbeiten, heißt es in der Empfehlung.

Pferd wird mit Brenneisen behandelt
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Die Kritik entzündet sich unter anderem am Beibehalten des Schenkelbrands bei Pferden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf die schmerzhafte Brandkennzeichnung verboten. Der Bundestag kippte jedoch das Verbot und lässt den Schenkelbrand als "traditionelle Kennzeichnungsmethode" weiterhin zu. Selbst eine örtliche Betäubung ist erst ab dem Jahr 2019 vorgeschrieben. Der Agrarausschuss lehnt den Schenkelbrand grundsätzlich ab. Es gebe dafür "keinen vernünftigen Grund", eine Kennzeichnung der Tiere mit Elektronik-Chips reiche aus.
Abgelehnt wird auch die zeitliche Verschiebung der Pflicht, Ferkel bei der Kastration zu betäuben. Abweichend von der ursprünglichen Vorlage hat der Bundestag diese um zwei Jahre auf 2019 verschoben. Deutschlandweit werden jährlich rund 20 Millionen Ferkel kurz nach der Geburt schmerzhaft kastriert, damit ihr Fleisch später nicht streng riecht oder unangenehm schmeckt.
Zudem möchte der Agrarausschuss ein Verbot der Pelztierhaltung in das Gesetz aufnehmen. Pelze seien Luxusgüter und nicht zur "Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen" notwendig. Es gebe "hinreichend preiswertere Alternativen, sich wirksam gegen Kälte zu schützen", so die Begründung.

Blick in einen Ausschusssitzungssaal
© Bundesrat | 2013
Weiterhin verlangt der Ausschuss ein Klonverbot für Tiere, strengere Regeln bei Tierversuchen, ein Verbot von Rodeoveranstaltungen und der Wildtierhaltung in Zirkussen sowie ein Ende der Qualzucht und das Aus für Verkaufsveranstaltungen mit wildlebenden Tieren.
Weiteres Verfahren
Der Bundesrat muss nun entscheiden, ob er das Gesetz passieren lässt oder der Empfehlung seines Ausschusses folgt und den Vermittlungsausschuss anruft. Würde der Vermittlungsausschuss einen Änderungsvorschlag beschließen, müsste dieser von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Käme kein Kompromiss zustande, könnte der Bundesrat im weiteren Verfahren Einspruch gegen das Gesetz einlegen.