Bundesrat ist mit neuem Punktesystem weitgehend einverstanden

Foto: Gebäude des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg

© dpa | 2013

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2013 die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters im sogenannten Ersten Durchgang beraten. Er zeigt sich mit den Vorschlägen zur "Punktereform" überwiegend einverstanden und sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren nur geringen Änderungsbedarf.

Insbesondere wollen die Länder die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Die vorgesehene Frist von nur zwei Jahren sei zu kurz bemessen, um Fahreignungsdefizite eines Verkehrsteilnehmers erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können.

Die übrigen Forderungen und Hinweise sind mehr technischer Natur. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten – insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Fahreignungsseminar –, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit verkehrspsychologischen Untersuchungen sowie Vereinfachungen bei der Registerführung.

Was ist geplant?

Ziel der Reform ist es, das bisherige System für den Bürger leichter verständlich und vorhersehbarer zu gestalten, zugleich aber auch einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit zu leisten. Die Bundesregierung möchte dies unter anderem mit einem neuen Bewertungssystem und vereinfachten Tilgungsregelungen erreichen.

Foto: Tacho mit Anzeige zum Punktestand

Punktetacho

© BMVBS

Künftig sollen sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten nur noch mit einem Punkt in das Verkehrssünder-Konto einfließen. Besonders gefährliche Verstöße (wie zum Beispiel gefährliches Unterschreiten des Sicherheitsabstands) wären mit zwei Punkten zu bewerten. Drei Punkte sind für Straftaten mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen. Einfache Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel die verbotene Einfahrt in Umweltzonen, sind dagegen künftig nicht mehr zu erfassen.

Dauer der Eintragung/Tilgungsfristen

Foto: Rote Ampel

Rote Ampel

© panthermedia | 2013

Zur weiteren Verbesserung der Transparenz soll der Gesetzentwurf feste Tilgungsfristen einführen. Danach bleiben Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis künftig zehn Jahre im Register. Fünf Jahre sind für Straftaten im Übrigen und die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel schwerwiegende Rotlicht-Verstöße – vorgesehen. Die Punkte für alle anderen Regelwidrigkeiten sollen zwei Jahre bestehen bleiben.

Die bisherige Regelung, dass eine neue Tat die Tilgung einer bereits zuvor gespeicherten hindert, ist in dem Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Diese Maßnahme soll es den Betroffenen auch leichter machen, ihren aktuellen Punktestand zu ermitteln.

Rabatte entfallen

Dem "Freikaufen" durch Punkte-Rabatte soll der Entwurf einen Riegel vorschieben. Untersuchungen haben nach Darstellung des Verkehrsministeriums die bisherige Annahme widerlegt, dass der Besuch von Verkehrs-Aufbauseminaren das Verkehrsverhalten verbessert. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter hätten diese Möglichkeit vielmehr nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen.

Die beabsichtigte positive Änderung des Fahrverhaltens sei nicht feststellbar gewesen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf diese Regelung zukünftig verzichten.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat leitet seine heute beschlossene Stellungnahme der Bundesregierung zu. Diese befasst sich in ihrer Gegenäußerung mit den Anregungen der Länder und legt alle Dokumente dem Bundestag zur Beratung vor.

Stand 01.02.2013

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